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Keine Werkvertrags- und Leiharbeit mehr in der Fleischindustrie? Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil lässt alle wichtigen Fragen offen

Von Werner Rügemer

Am 30. Juli 2020 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie vorgelegt. Nicht nur die bisherigen Werkverträge der osteuropäischen Fleischarbeiter sollen abgeschafft werden, auch Leiharbeit soll verboten sein. Alle Arbeitsstunden sollen dokumentiert, die behördliche Kontrolle soll verbessert werden. Für die Unterkünfte sollen „Mindeststandards“ gelten. Heil versprach lautstark: „Wir werden in der Fleischindustrie aufräumen!“
Der Gesetzentwurf reagiert auf einen „Skandal“: Nach drei Monaten „Corona-Krise“ wurden wie aus heiterem Himmel, in deutschen Fleischfabriken zahlreiche Infektionen von Fleischarbeitern bekannt, bei Westfleisch, Müller Fleisch, Vion, Danish Crown und anderen Schlachthöfen, am meisten, nämlich 1.500, im größten Schweineschlachthaus Deutschlands, bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück. Die Zustände waren seit zwei Jahrzehnten bekannt, wurden aber von Bundes- und Landesregierungen und den Aufsichtsbehörden gedeckt – auch während der Pandemie.
Erst die hohe, „überraschende“ Infektion machte die Zustände zum Skandal – und so verengt und vordergründig sind auch die Gegenmaßnahmen im Gesetzentwurf angelegt. Keine Werkvertrags- und Leiharbeit mehr in der Fleischindustrie? Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil lässt alle wichtigen Fragen offen weiterlesen