Journalismus im Visier des Verfassungsschutzes

Von Suitbert Cechura

Heimatschutz, Bundesamt und ein Staatssekretär definieren die aktuellen Herausforderungen der deutschen Staatssicherheit – und die NATO kennt die vaterlandslosen Gesellen.

Nachrichtendienste sammeln Information, „um frühzeitig“ – so heißt es in einem gängigen Politiklexikon (Schubert/Klein 2005) – „vor inneren oder äußeren Gefahren zu warnen“. Wobei gleich angemerkt wird, dass dies in Deutschland der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, also kein Bürger sich wegen der meist im Geheimen stattfindenden Aktivitäten Sorgen machen muss. Und vor Gefahren zu warnen, ist ja überhaupt ein edles Anliegen!

In der Tat: Jeder Staat verfügt über mehrere Geheimdienste, Deutschland u.a. wegen der Länderkompetenzen über weit mehr als ein Dutzend. Mit seinen Diensten verschafft sich der Staat ein Bild von den Absichten und Vorhaben seiner Konkurrenten auswärts sowie der Bevölkerung im Innern. Die Staaten konkurrieren nämlich nicht nur auf wirtschaftlicher, sondern auf allen Ebenen. Sie sind ständig bestrebt, ihre Macht auszubauen, und wollen daher wissen, welche Pläne ihre Gegner und Rivalen (= potenziell alle anderen Staaten) verfolgen.

Im Innern trauen die Regierenden – trotz der Zustimmungszahlen bei Wahlen – den Regierten nicht einfach über den Weg. Sie wissen zu genau, dass ihre Maßnahmen von den Bürgern auch immer Opfer verlangen und damit Unzufriedenheit stiften, die in die falschen Kanäle geraten könnte. Darauf muss geachtet werden, das nennt sich, vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet, „wehrhafte“ oder „streitbare“ Demokratie. Deshalb braucht die Politik neben Meinungsumfragen die Überwachung der Bevölkerung durch (politische) Polizei und Geheimdienste.

Dass die betreffenden Dienste ein Mittel staatlicher Überwachung und damit der Unterdrückung von Protest und innenpolitischen Gegnern sind, ist natürlich kein Geheimnis. Nur wird dieser Tatbestand anderswo thematisiert, nämlich auswärts, und zwar da, wo sich Kontrolle und Unterdrückung gegen eine Opposition richten, die eine der deutschen Politik nicht genehme Herrschaft kritisiert. So ist die Überwachung von Oppositionellen in Russland, China oder Belarus ein einziger Beleg für das Unrechtsregime, das in diesen Ländern herrschen soll.

Von den Geheimdiensten anderer Länder, mit denen Deutschland partnerschaftliche Beziehungen pflegt – angefangen von den rücksichtslos global agierenden USA bis zu auch nicht gerade zimperlichen Ländern wie Saudi-Arabien oder Ägypten –, hört man dagegen weniger, sowohl von Seiten der Politik wie der Medien: Hier wird gelegentlich über Einzelfälle berichtet, die dann aber als Skandal gelten, der nicht zu einem Schluss auf ein dahinter stehendes Unrechtsregime führt, sondern zu diplomatischen Appellen oder Ähnlichem.

Verfassungsschutzberichte: Leitplanken für den öffentlichen Diskurs!

Jährlich legt der deutsche Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“) seine Verfassungsschutzberichte vor, bringt also die Ergebnisse seines geheimen Wirkens an die Öffentlichkeit. Dabei kommt Erstaunliches zum Vorschein. So wird in Deutschland die linke Tageszeitung „junge Welt“ observiert. Sie ist keine Organisation, die kämpferisch gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (fdGO) antritt, auch kein Organ einer Partei. Aber dass die Redaktion das Blatt als Forum für linke Debatten zur Verfügung stellt und sich dabei positiv auf den Marxismus bezieht, reicht für das Urteil „verfassungsfeindlich“ aus: Das eine soll eine Aktionsorientierung anzeigen, das Andere geht gar nicht, denn Marxismus ist Linksextremismus, wie der Staatssekretär des Innenministerium, Krings, jüngst im Bundestag ausführlich darlegte (siehe: „Amtlich bestätigt: Marx ein Linksextremist“https://www.buchkomplizen.de/blog/politik/amtlich-bestaetigt-marx-ein-linksextremist/).

In deutschen Medien wurde dieser Vorgang kaum zur Kenntnis genommen, Ausnahme: das „Neue Deutschland“, das sich vielleicht mitbetroffen fühlte. Ein JW-Autor wie Christoph Butterwegge protestierte in FR und taz und Bedenken kamen von einigen Rechtsexperten, z.B. in der SZ. Das war‘s. Dabei ist die Nennung im Verfassungsschutzbericht keine Lappalie, sondern eine eindeutige Diskriminierung. Die so genannten Verfassungsfeinde werden damit an den Pranger gestellt, wodurch auch jeder – indirekt – bedroht ist, der im Kontakt zu solchen Extremisten steht.

Die Mitteilung, dass eine Organisation überwacht wird, kommt zudem einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz gleich. Jemand, der in den Öffentlichen Dienst will oder dort tätig ist, hat jeden Zweifel an seiner Staatstreue auszuräumen, wird sich also vor solchen Kontakten hüten. Mit staatsfeindlichen Elementen wirtschaftlich zu verkehren – etwa Räume oder Werbeplatz zu vermieten – wird dann auch riskant. So hat schon die Veröffentlichung im jährlich vorgelegten Verfassungsschutzbericht eine Wirkung auf die benannten Personen und Organisationen, ohne dass der Dienst oder die politische Polizei, die es ja auch noch gibt, eigens gegen die Betroffenen vorgehen müssten.

Wer sich z.B. kritisch mit der hiesigen Symbiose von Demokratie & Marktwirtschaft alias fdGO auseinandersetzt, weil diese – wie in einer Klassengesellschaft üblich – ständig Armut auf der einen Seite und Reichtum auf der anderen hervorbringt, gilt als potentieller Staatsgegner. So der neueste Stand Anno Domini 2021. Wo die Grenzziehung genau verläuft, hat die besagte Stellungnahme aus dem Innen- und Heimatschutzministerium verdeutlicht. Staatssekretär Krings in der Bundestagsdebatte, die im Anschluss an den Tag der Pressefreiheit stattfand: „Beispielsweise widerspreche die Aufteilung der Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit der Garantie der Menschenwürde.“ (https://www.bundestag.de/presse/hib/842760-842760)

Nun ist es ja unverkennbar, dass es hierzulande, in der hochgelobten sozialen Marktwirtschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Die einen wollen ihren Reichtum vermehren, indem sie andere dafür bezahlen, dass sie unter ihrem Kommando an Arbeitsplätzen – diesem kostbaren Gut der Marktwirtschaft – tätig werden und so den Reichtum schaffen, der ihnen nicht gehört. Dies als das zu benennen, was es ist, eben ein Klassenverhältnis, geht aber nicht, so die jüngste Direktive. Damit setzt man sich in Deutschland dem Verdacht der Staatsgegnerschaft aus und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Der Verdacht ist mit dem Auftrag zur „wehrhaften“ Überwachungsdemokratie grundsätzlich in der Welt; wo er aktualisiert wird, hat dann seine politischen Konjunkturen. Mit der Begründung brauchen sich die einschlägigen Akteure der deutschen „Sicherheitsarchitektur“ jedenfalls nicht schwer zu tun. Das zeigt noch einmal nachdrücklich der aktuelle Fall der jW mit seiner Exkommunikation des Marxismus. Deutschland, so die hoheitliche Ansage, ist nämlich per definitionem keine Klassengesellschaft, weist höchstens Tendenzen in diese Richtung auf, denen mit demokratischen Mitteln zu begegnen ist.

Das BMI beruft sich dabei auf die Menschenwürde, die der Mensch von Natur aus haben soll. Demnach ist der deutsche Staat eine einzige Dienstleistung an der Natur des Menschen und hat dafür eine Gemeinschaft freier und gleicher Privateigentümer eingerichtet. An deren Menschenrecht versündigt sich dann jeder, der die jetzige „freiheitliche“ Gesellschaftsform – nicht nur praktisch, sondern auch schon auf theoretischer Ebene – in Frage stellt; wer sich z.B. im theoretischen Rahmen Klarheit darüber verschaffen will, wodurch die Stellung der ökonomischen Akteure im Produktionssystem bestimmt ist. Wie seinerzeit das Infragestellen des Gottesgnadentums eine Sünde gegen Gott und die von ihm gegebene Ordnung war, so gilt heute die Kritik am Kapitalismus und der dazu gehörigen Staatsform als ein Angriff auf die Natur des Menschen.

Dabei sind die Kriterien, die die Staatsfeindschaft der Marxschen Klassentheorie begründen sollen, sachlich gesehen absurd: „Menschen dürfen nicht zum ‚bloßen Objekt‘ degradiert oder einem Kollektiv untergeordnet werden, sondern der Einzelne sei stets als grundsätzlich frei zu behandeln“, so der BMI-Vertreter Aber werden die Menschen nicht auch in unserer Gesellschaft als Objekte behandelt, als Wähler, Verbraucher, Soldaten usw., und damit einem Kollektiv zugeordnet? Werden sie bei ihrer Steuerpflicht nicht sogar explizit in Klassen eingeteilt? Etc.

Die sozialkritisch gemeinte Zuordnung der Einzelnen zu einer Klasse bewirkt übrigens nicht, dass deren Mitglieder keinen freien Willen mehr hätten. Wie sollte eine theoretische Bestimmung der sozialen Lage das auch zustandebringen? Die „grundsätzliche“ demokratische Feststellung, dass der Einzelne frei ist, wiederum sagt nichts darüber aus, in welchem Rahmen sich dessen Wille betätigen darf und welche Grenzen der Staat ihm setzt. Ist doch der Verfassungsschutzbericht ein einziger Beweis dafür, dass das Lob der Freiheit nicht beinhaltet, dass jeder machen kann was er will. So wird in der Begründung für die Verfassungsfeindlichkeit der „jungen Welt“ gleich eine ganze Liste von (marxistischer) Literatur mitgeliefert, die quasi auf dem staatlichen Index steht und deren Studium den Verdacht der Staatsfeindlichkeit begründen kann.

Vom Inlandsgeheimdienst zum ausländischen Einfluss

Wer es dann nicht bei der distanzierten Kenntnisnahme solcher Schriften und Theorien belässt, sondern sie in die öffentliche Diskussion bringt, sie aktiv verbreitet oder gar zu Protest aufruft, kann sich sicher sein, dass er rasch ins Visier des Verfassungsschutzes gerät. In dem Fall soll natürlich etwas ganz anderes vorliegen als in Russland, wo Putin einen Nawalny als Extremisten behandelt und nicht einfach als Konkurrenten um die Macht.

Bei uns gilt nämlich Meinungsfreiheit, wie Innenminister Seehofer bei der Vorlage des Bundesverfassungsschutzberichts im Juni 2021 noch einmal deutlich machte (vgl. „junge Welt“, 16.6.21): Wenn die Parteilichkeit fürs hiesige Gemeinwesen und seine Wirtschaftsordnung der leitende Gesichtspunkt ist, darf man im Grunde alles sagen, sogar aufs klassenkämpferische Repertoire der Arbeiterbewegung zurückgreifen! Wer es an dieser Parteilichkeit fehlen lässt, wird mit Recht vorgemerkt und schon einmal auf eine Liste gesetzt.

Und das zieht dann Kreise, wird auch an ganz andere Stellen weitergemeldet. Wie das Beispiel „junge Welt“ zeigt, müssen sich nicht nur Redakteure, sondern auch Leser, Abonnenten und Autoren vorsehen; der Kontakt mit dem Blatt kann gefährlich werden. So geschehen im Fall von Florian Roetzer, Redakteur des Buchkomplizen-Blogs und vormals von Telepolis. Er hatte sich kritisch mit der westlichen Berichterstattung über den russischen Dissidenten und Provokateur Nawalny auseinandergesetzt. Das blieb nicht ohne Folgen

Roetzer wurde gelistet, nämlich als vermutlicher „Informationswäscher“ im Dienste Putins, und zwar – auch solche Behörden kümmern sich um den Journalismus in Deutschland – vom „NATO Strategic Communications Centre of Excellence“ (https://stratcomcoe.org/publications/informationswsche-in-deutschland/22)! Das Motto dieser NATO-Stelle, die Des- von Information trennen soll, lautet: „Since wars begin in the minds of men, it is in the minds of men that the defences of peace must be constructed.“ Es handelt sich als um eine Abteilung psychologischer Kriegsführung.

Interessant nun, was diese Stelle gegen Roetzer (von den NATO-Leuten Rötzer geschrieben) einzuwenden hat. Sie hat die deutsche Medienöffentlichkeit zum Fall Nawalny untersucht und ist zu folgendem Schluss gekommen: „Eine Stichwortsuche zu Informationswäsche [Information Laundering – IL] hat von Akteuren veröffentlichte Berichte gefunden, die aufgrund der Chronologie und der unterstützten Narrative irgendwie mit dem IL-Prozess zusammenhängen könnten. Es konnten jedoch keine IL-Methoden klar erkannt werden. Somit sind weitere Untersuchungen notwendig, um die Teilnahme an deutscher Informationswäsche zu bestätigen. Ein Beispiel ist der Junge Welt-Journalist Florian Rötzer im Blog Telepolis.“

Fazit: Chronologisch und bei der Erzählung des Ablaufs kann man im inkriminierten Fall hier und da eine gewisse Nähe zu russischen Berichten finden – auch wenn sonst nicht viel auszumachen ist. Das ist aber nur umso verdächtiger, also müssen gleich weitere Untersuchungen erfolgen. Denn so weit ist die Sache ja klar: Der Autor R. hat gelegentlich in der „jungen Welt“ geschrieben, also ist er ein JW-Journalist, und was die JW ist, weiß man mittlerweile. So geht die wahnhafte Logik des Verdachts! Und sollten dem BMI noch Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit des Blattes fehlen, braucht es bloß – im Kreisverkehr – bei den befreundeten NATO-Dienststellen nachzufragen.

 

 

 

 

 

Quelle: http://scharf-links.de/

Zuerst erschienen bei buchkomplizen.de/blog

Bildbearbeitung: L.N.