Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert den mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz aktivierten Paragraphen im Wehrpflichtgesetz, wonach junge Männer im wehrpflichtigen Alter Deutschland nur noch mit Genehmigung für mehr als drei Monate verlassen dürfen, auf das Schärfste.
Breiter bekannt wurde die seit dem 1. Januar 2026 gültige Regelung durch die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau. U.a. die DFG-VK kritisierte die Aktivierung von § 3 Abs. 2 zu Friedenszeiten und bei weiterhin ausgesetzter Wehrpflicht bereits in den frühen Versionen des Entwurfs als unverhältnismäßig.
Trotz dieser frühzeitigen Kritik reagierte das Bundesverteidigungsministerium nicht und behielt die Regelung bei. Auch der Bundestag änderte hieran nichts während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes.
Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft. Scharfe Kritik an geplanter Ausreisebeschränkung für junge Männer weiterlesen