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Demokratisierung der Wirtschaft – nur ein Placebo

Von Heinz-Josef Bontrup

Unternehmerische Mitbestimmung und betriebliche Mitbestimmung spielen bei einer überfälligen grundsätzlichen Demokratisierung der Wirtschaft die entscheidende Rolle.

Jetzt will die SPD die betriebliche Mitbestimmung, geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (ursprünglich von 1952), novellieren. Das ist gut, wenn auch wohl nur den anstehenden Wahlkämpfen in 2021 auf Bundesebene und gleich sechsfach auf Länderetischen Zustand ihrer Partei, gerade bei den Stammwählern im Beschäftigen- und Gewerkschaftsmilieu. Immerhin lobenswert bei der geplanten Novellierung sind die anvisierten Verbesserungen bei den Wahlen von Betriebsräten, die nicht selten von Unternehmern und ihren juristischen Helfern und „Fertigmachern“ (Werner Rügemer) aufs Heftigste behindert und bekämpft werden. Die Zahl der abhängig Beschäftigten, die von einem demokratisch gewählten Betriebsrat kollektiv vertreten wird, liegt nur noch bei 41 Prozent in Westdeutschland und 36 Prozent in Ostdeutschland. Bezogen auf betriebsratsfähige Betriebe sind das gerade neun Prozent in Westdeutschland und 10 Prozent in Ostdeutschland. Die weiter geplanten Veränderungen (Verbesserungen) im Hinblick auf Weiterbildung, mobiler Arbeit (Home-Office) sowie Künstlicher Intelligenz (KI) in den Betrieben, so wichtig sie auch sein mögen, entscheidend sind sie nicht. Demokratisierung der Wirtschaft – nur ein Placebo weiterlesen