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Kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialversicherung bei ausländischen Aushilfskräften in der Landwirtschaft

Wie in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen, gab es neulich wieder einen Deal in der Großen Koalition. Mit der Zustimmung der CDU zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz  musste die SPD die Kröte der Ausweitung der sozialversicherungsfreien Saisonarbeit schlucken.

Mit dem Ergebnis der Ausweitung der sozialversicherungsfreien Saisonarbeit, die dazu dient, dass die menschenunwürdige Arbeit und Unterbringung der osteuropäischen Saisonbeschäftigten nicht nur festgeschrieben, sondern noch einmal verschlechtert wird, für den Profit der landwirtschaftlichen Betriebe. Zudem gehen der Sozialversicherung Beiträge verloren, 60 Prozent der Ende Juni 2020 registrierten rund 97.000 ausländischen Aushilfskräfte in der Landwirtschaft hatten laut Bundesagentur für Arbeit (BA) ein „kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis“ ohne Sozialversicherung, das waren so viele Menschen, wie in keiner anderen Branche.

Die neue Regelung ist am 1. Juni 2021 in Kraft getreten und gilt übergangsweise bis zum 31. Oktober 2021. Sie erweitert die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, von 70 auf 102 Arbeitstage und lässt für die Zukunft der Sozialversicherungspflicht bei den Minijobs in Deutschland nichts Gutes erahnen. Kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialversicherung bei ausländischen Aushilfskräften in der Landwirtschaft weiterlesen