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Münchener Charta – „Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten“

Unsere Medien sind in der überwiegenden Zahl zu einfachen Propagandawerkzeuge geworden, die tagtäglich Behauptungen aufstellen, ohne sie zu überprüfen oder zu belegen. Die verantwortlichen Menschen in den Medienhäusern recherchieren nicht mehr, untersuchen einen Sachverhalt erst gar nicht, sondern erzählen in der Regel einfach eine Geschichte. Mehr noch, sie sind es, die immer wieder neue „Verschwörungstheorien“ erfinden, die von den Lesern, Hörern, Zuschauern und Nutzern im Allgemeinen als die Wahrheit aufgenommen werden.

Man muss erst nicht lange suchen, um herauszufinden, dass diese Medien nicht nach den Grundsätzen der Münchner Charta handeln.

Diese „Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten“, die am 24.  November 1971 in München unterzeichnet und vom Europäischen Journalistenverband verabschiedet wurde, ist ein Leitfaden zur Ethik des Journalismus, der zehn Pflichten und fünf Rechte unterscheidet. Münchener Charta – „Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten“ weiterlesen