Frauen an die Arbeitsfront! Das „Fachkräfteland Deutschland“ braucht noch den letzten Mann und die letzte Frau und kann das sogar als Emanzipationsakt verkaufen

Dass nicht alle Frauen voll arbeiten, lässt weder Politiker noch Experten ruhen. Dabei ist es keinesfalls so, dass Frauen nicht ausgelastet wären. Nicht wenige stöhnen über die Doppelbelastung von Haushalt und Beruf. Was aber die Kritiker nicht ruhen lässt, ist die Tatsache, dass Frauen nicht voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit der Wirtschaft als Gewinnquelle verloren gehen.

Arbeitskraft gilt ja zur Zeit in Deutschland als Mangelware: „Das freie Unternehmertum vermisst nachhaltige Planung auf dem Arbeitsmarkt“, hieß es dazu jüngst bei Telepolis. Zwar könnte ein unbefangener Blick in dem immer wieder beschworenen Fachkräftemangel auch etwas anderes erblicken, was Fachleuten sogar gelegentlich einfällt: „Letztlich sind die Fachkräfte nicht weg, sondern nur woanders“, so der Arbeitsökonom Simon Jäger im Interview mit dem Bonner General Anzeiger (11.7.23). „Der Chef des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn ist überzeugt, dass die so dringend gesuchten Mitarbeiter vor allem dort hingehen, wo hohe Löhne locken.“

Aber solche gut gemeinten Hinweise auf die Marktmechanismen (die ausnahmsweise, man höre und staune, auch mal Arbeitnehmern zugute kommen), gehen natürlich an dem nationalen Notstand vorbei. Den hat die Bundesregierung bereits im letzten Oktober mit ihrer Strategie zur Fachkräftesicherung unter dem Titel „Fachkräfteland Deutschland“ öffentlich bekannt und zu ihrem vorrangigen Sorgeobjekt gemacht.

Demgemäß tut sie, wie das Fazit im Telepolis-Kommentar hieß, alles dafür, dass möglichst viele Menschen als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und ihren Beitrag zum Erfolg der Nation leisten. Und genau deshalb muss auch alles getan werden, damit der wirtschaftliche Druck auf Frauen erhöht wird, sich ganz in den Dienst von Unternehmen und Staat zu stellen. So können sie ihren Beitrag zum Erfolg der Nation abliefern. Und das natürlich – Achtung! – alles im Sinne der Gleichberechtigung, ja als längst notwendiger emanzipatorischer Akt, der endlich die letzten Zöpfe der Adenauerära abschneidet.

Weg mit dem Ehegattensplitting

Mit dieser Forderung eröffnete der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil dieses Jahr die Saure Gurken-Saison in den Medien: „Wir haben im Koalitionsvertrag schon festgelegt, dass wir Steuern gerechter verteilen wollen,“ stellte er Anfang Juli fest. „Das jetzige Steuerrecht führe dazu, dass vor allem Frauen eher zu Hause blieben, anstatt zu arbeiten, weil Frauen im Vergleich zu ihrem Partner häufiger weniger verdienen.“ (ZDF, 10.7.23)

Dieser Kalkulation von Paaren will der oberste Sozialdemokrat ein Ende setzen, was dazu führen würde, dass sie steuerlich stärker belastet würden. So buchstabiert sich Steuergerechtigkeit Anno Domini 2023! Für sich genommen natürlich wieder ein Lehrstück in Sachen sozialer Gerechtigkeit: Dass es einige Leuten besser geht, zeigt sofort an, dass man ihnen etwas wegnehmen kann.

Dass das Ehegattensplitting heutzutage überholt ist, weiß auch die Kommentatorin der Süddeutschen Zeitung. Schließlich wurde diese Regelung zu Adenauers Zeiten eingeführt, um Frauen dazu zu bewegen, sich ganz der Familie zu widmen (H. Roßbach, SZ, 11.7.23). Das liberale Blatt kann sich die Abschaffung des Ehegattensplittings ganz gut als eine genderpolitische Großtat vorstellen – ohne eigens den Zweck zu bemühen, für den Klingbeil den Vorschlag ins Gespräch gebracht hat, nämlich die Beschaffung von Mehreinnahmen für den Staat als Alternative zur Kürzung des Elterngeldes.

So wird die Sachlage, die angeblich – wegen der ewig knappen Haushaltsmittel – ein Herunterfahren der Sozialleistungen gebietet, gleich in Gerechtigkeitsfragen verwandelt: Die Kürzung selbst steht nicht mehr zur Debatte, sondern als Notwendigkeit im Raum, und die Betroffenen können sich nur noch daran abarbeiten, wen es gerechterweise treffen soll.

Dass die Ehe als gegenseitige Sorgegemeinschaft staatlich organisiert ist und in allen Einzelheiten rechtlich betreut wird, die Ehepartner damit also auf ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis festgelegt sind, das ist Politikern wie Journalisten eine Selbstverständlichkeit. Dass die Familie die „Keimzelle“ des Staates ist, hat denn auch bei der aktuellen Debatte die Frankfurter Allgemeine gleich in Erinnerung gerufen: „Das Gemeinwesen muss ein Interesse daran haben, seine Keimzellen zu bewahren, zu pflegen und zu fördern.“ (FAZ, 11.7.23)

Von wegen: Im Liebesleben kommt es ganz auf die freie Entscheidung zweier Menschen an! Das ist allen klar, dass aus einem Liebesverhältnis ein Verpflichtungsverhältnis oder juristisch eine Verantwortungsgemeinschaft wird, weil das Gemeinwesen, sprich: die demokratische Obrigkeit, hier ihren eigenen Bedarf hat.

Überholt ist nur der juristische Anspruch an die Dauerhaftigkeit und Institutionalisierung dieses Verhältnisses. Dass Paare sich scheiden lassen oder unverheiratet zusammen leben, ist im Gegensatz zu den Zeiten des ersten Bundeskanzlers Adenauer normal. Das hindert den Staat aber nicht daran, auch unverheiratete Paare in die Pflicht zu nehmen – etwa in Form der Bedarfsgemeinschaften beim Bürgergeld.

Dementsprechend besteht nun die Befreiung der Frau aus der Abhängigkeit von ihrem mehr verdienenden Ehemann darin, dass ihr ein neuer Zwang aufgemacht wird: Sie ist genötigt, selber für sich zu sorgen und sich in die Abhängigkeit von einem Arbeitgeber zu begeben.

Ins gleiche Horn stößt auch eine Wirtschaftsweise, die noch weitere Möglichkeiten der Einsparung, pardon: der Emanzipation aus vorgestrigen Rollenklischees, entdeckt hat.

Schluss mit der Witwenrente

„Die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, will die Witwenrente abschaffen – in ihrer jetzigen Form. Stattdessen setzt sie auf Rentensplitting. Die große Babyboomer-Generation erreicht das Rentenalter – damit droht der Wirtschaft ein Fachkräftemangel und dem Rentensystem eine gewaltige Belastung. Die Ökonomin und Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, setzt sich deshalb für die Abschaffung der sogenannten Witwenrente ein. Statt der aktuellen Form schlägt sie eine andere Regelung vor: das sogenannte Rentensplitting. Gegenüber dem Spiegel begründete die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen ihre Position so: ‚Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine Beschäftigung aufzunehmen‘.“ (Frankfurter Rundschau, 11.7.23)

Während die jetzige Regelung der Frau oder dem Mann lebenslang 55 bzw. 65 Prozent der Rente des verstorbenen Partners sichert, soll beim Rentensplitting nur dann ein Anspruch auf einen Teil der Rente des Partners bestehen, wenn der oder die Überlebende während der Ehe selber gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. So soll der Druck auf Frauen – schließlich sind sie meist diejenigen, die Familienarbeit leisten und nach dem Tod des Partners auf die Rente angewiesen sind – auf eine andere Art erhöht werden, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Schon die früheren Regierungen haben auf diese Weise an den Frauen gespart und den wirtschaftlichen Druck erhöht, damit sie auf die Suche nach einem Arbeitsplatz gehen. So wurden etwa die Versorgungsansprüche nach einer Scheidung reduziert. Die Rentenansprüche wurden in die „große Witwenrente“ mit 60 bzw. 55 Prozent der Bezüge des Partners und die „kleine Witwenrente“ mit 25 Prozent unterschieden. 60 Prozent bekommen diejenigen, deren Partner vor dem 1. Januar 1962 geboren wurde, 55 Prozent diejenigen, deren verstorbener Partner nach diesem Datum geboren wurde. Überlebende, die jünger als 47 und weder behindert sind noch ein Kind versorgen müssen, erhalten nur 25 Prozent der Rente ihres verstorbenen Partners. Wobei diese Prozentangaben sich auf Renten beziehen, die in den letzten Jahren drastisch gesenkt wurden und inzwischen im Idealfall  nur noch 48 Prozent des früheren Einkommens betragen.

So geht sie eben die Befreiung der Frau von Mann und Herd. Es wird alles getan, damit sie gezwungen ist, für sich selber zu sorgen und sich Arbeitgebern anzudienen. Und neben der Lohnarbeit bleiben die Notwendigkeiten des Alltags trotzdem erhalten in Form von Einkaufen, Waschen, Putzen, Kindererziehen usw. – auch wenn der Partner mithilft.

So werden Frauen aus ihren subalternen Rollen befreit. Sie sind nicht länger „Reproduktionsgehilfinnen“ des erwerbstätigen Ehemannes, wie es bei Friedrich Engels zu Beginn der kapitalistischen Ära hieß. Sie sind frei und unabhängig und haben keinem Herrn zu dienen – außer dem Erfolg der Nation, der auf dem Arbeitsmarkt und noch an einigen anderen Fronten erstritten wird.

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Der Autor:

Suitbert Cechura ist Bochumer Hochschullehrer und Sachbuchautor.

 

 

 

 

 

Der Beitrag ist zuerst bei Telepolis erschienen.

Bildbearbeitung: L.N