Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2016

nl-header-publikationen-arbeits-sozialrechtWie in jedem Jahr wird auch der erste Tag des Jahres 2016 Stichtag für einige gesetzliche Neuregelungen sein. Aber auch später im Jahr ist mit Neuerungen zu rechnen, die bereits auf den Weg gebracht sind. Diese Änderungen in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht werden hier vorgestellt:

Arbeitslosengeld II (Alg II) und Sozialhilfe

Ab 1. Januar 2016 steigen die Unterstützungsleistungen in den Bereichen Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Alg II/Hartz IV) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt um fünf auf dann 404 Euro, bei Paaren beträgt der Grundbetrag jeweils 364 Euro.

Außerdem erfolgt ein versicherungsrechtlicher Statuswechsel, der Vorrang der Familienversicherung entfällt. Jeder Hartz-IV-Empfänger ab 15 Jahren wird dadurch eigenständiges Mitglied der Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Kinder bis 14 Jahren im Sozialgeld-Bezug bleiben weiterhin in der Familienversicherung ihrer Eltern.

 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)

Neu ab Januar 2016 ist der Mustervordruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die der Arzt kranken Beschäftigten ausstellt. Die so genannte Krankmeldung besteht aus einem gelben Formular aus selbstdurchschreibendem Papier und Ausfertigungen für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt. Die Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.

 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG)

Ab Herbst 2016 steigt beim Grundbedarf der Satz von 373 auf 399 Euro im Monat. Beim Regelbedarf für außerhalb wohnende Studierende gilt ab Herbst ein Satz von 649 Euro statt bisher 597 Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen

Rentenversicherung: Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.050 Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.200 Euro (2015) auf 5.400 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenzen: 7.650 Euro (West), 6.650 Euro (Ost).

Krankenversicherung: Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2015 (54.900 Euro) auf 56.250 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 50.850 Euro im Jahr (2015: 49.500 Euro).

 Elektromagnetische Felder

Eine europäische EMF-Richtlinie von 2013 muss bis spätestens 1. Juli 2016 in Deutschland umgesetzt sein. Das soll in Form einer Arbeitsschutzverordnung gestützt auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erfolgen. Zentrale Punkte der Verordnung sind Begriffsbestimmungen, Grenzwerte und Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern. Nach Inkrafttreten der neuen EMF-Verordnung wird der Ausschuss für Betriebssicherheit ein Technisches Regelwerk zur Konkretisierungen der Verordnung erarbeiten, das in der betrieblichen Praxis bei der Implementierung der Anforderungen der neuen EMF-Verordnung als Hilfestellung dienen soll.

 Europäischer Berufsausweis

Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten haben künftig die Wahl zwischen der elektronischen Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises und dem herkömmlichen, papiergebundenen Anerkennungsverfahren. Der Europäische Berufsausweis soll das Berufszulassungsverfahren erleichtern. Weitere Gesetzesänderungen durch die geänderte Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mindestanforderungen an die Ausbildung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpflegern sowie auf Verfahrensregelungen. So wird beispielsweise die Mindestausbildungsdauer von Ärzten und Zahnärzten nicht mehr nur in Jahren angegeben, sondern zusätzlich auch in Stunden.

Flüchtlinge

Junge geduldete Flüchtlinge können schon ab Januar 2016 (statt wie ursprünglich geplant ab August 2016) bei einer dualen Berufsausbildung mit Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe und Assistierter Ausbildung unterstützt werden. Voraussetzung: Sie müssen 15 Monate in Deutschland sein. Bislang galt eine Voraufenthaltsdauer von vier Jahren. Das Bundeskabinett hat die entsprechenden gesetzlichen Änderungen im August auf den Weg gebracht.

 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt zwar mit 14,6 Prozent unverändert. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte. Doch mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen allgemeinen Beitragssatz kommen die Kassen nicht aus. Daneben wird ein Zusatzbeitrag erhoben, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfällt. 2016 wird dieser – so schätzt das Bundesgesundheitsministerium – im Schnitt von 0,9 auf 1,1 Prozent steigen.

Kindergeld

Kindergeldberechtigte müssen der Familienkasse ihre Steueridentifikationsnummern mitteilen, wenn sie weiterhin Leistungen erhalten wollen. In den meisten Fällen liegt diese Nummer der Behörde schon vor. Falls nicht, muss das im Laufe des Jahres nachgeholt werden.

Leiharbeit und Werkverträge

Ein Anti-Missbrauchs-Gesetzentwurf sieht schärfere Regeln für Leiharbeit und Werkvertrag vor. Leiharbeit soll künftig auf 18 Monate begrenzt sein. Bereits ab neun Monaten gilt das Equal-Pay-Prinzip: „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. § 80 Absatz 2 und § 92 Absatz 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) erhalten eine Klarstellung zum bereits bestehenden Informationsrecht des Betriebsrats über den Einsatz von Personen, die nicht im Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber des Betriebs stehen. Abgrenzungskriterien zwischen Werk- und Arbeitsvertrag werden normiert. Das Gesetz muss noch die politischen Gremien passieren und umgesetzt werden.

 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt für Versicherte mit Kind bei 2,35 Prozent. Für Kinderlose kommt – wie bisher– ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten hinzu, den allein der Versicherte (und nicht der Arbeitgeber) trägt.

Rente

Rund 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich 2016 über die höchste Rentenerhöhung seit langem freuen: fast fünf Prozent– etwa doppelt so viel wie im laufenden Jahr – wird die Rente steigen. Das bedeutet aber auch für etwa 70.000 Ruheständler, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, weil sie durch die Erhöhung das steuerfreie Existenzminimum überschreiten.

 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben die Beitragssätze unverändert. Hier zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beitragssätze von 18,7 Prozent oder 3,0 Prozent.

 Wohngeld

Der Bundestag hat im Juli den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Von dem erhöhten Wohngeld sollen rund 870.000 Haushalte profitieren. Die Leistungsverbesserung des Wohngeldes gilt ab 1. Januar 2016. Laut Bundesbauministerin bekam ein Zwei-Personen-Haushalt 2013 durchschnittlich 115 Euro Wohngeld monatlich. Durch die Reform werde dieser Haushalt künftig durchschnittlich 186 Euro monatlich erhalten.

 

Quelle: DGB

Bild:bmas.de