„Bürgerarbeit“ vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen

Hier besteht Handlungsbedarf!

Bürgerarbeit ist ein Modellprojekt des Bundesarbeitsministeriums zur Integration von Langzeitarbeitslosen. Im Januar 2011 wurden bundesweit 34 000 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet, in NRW 4 100. Aus dem Bundesetat werden hierfür jährlich 230 Millionen Euro gezahlt, aus dem Europäischen Sozialfonds 200 Millionen.

Bürgerarbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig, in die Arbeitslosenversicherung wird aber nicht eingezahlt. 2011 wurden in Dortmund 400 Bürgerarbeitsplätze mit der Laufzeit bis Ende 2014 eingerichtet, so viele Plätze hat keine andere Stadt in NRW bekommen. 2012 kamen noch einmal 68 Plätze hinzu. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) findet keine Anwendung bei Beschäftigten, die Arbeiten nach den §§ 260ff SGB III verrichten. Nach Ansicht der Stadt Dortmund gilt die sogenannte „Öffnungsklausel“ auch für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“. ver.di ist der Ansicht, dass auf Arbeitsverträge im Rahmen der „Bürgerarbeit“ der TVöD anzuwenden ist, da weder von einer Eingliederungsmaßnahme nach §§ 217 ff. SGB III noch von einer „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ nach §§ 260 ff. SGB III auszugehen ist.

Alle Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter, die Arbeitsverträge bei der Stadt Dortmund abgeschlossen haben, erhalten analog der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 TVöD monatlich ein Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 1.114,45 €. Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter, die bei externen Kooperationspartnern Arbeitsverträge abgeschlossen haben, werden entsprechend dort bestehender tariflicher Regelungen entlohnt. Sofern die Kooperationspartner nicht tarifgebunden sind, richtet sich das Arbeitsentgelt nach ortsüblicher Bezahlung oder die Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter werden analog zu der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 TVöD entlohnt. Bei den externen Kooperationspartnern erhalten sie folgendes Brutto-Entgelt:

–          Servicedienstleistungen in Bussen und Bahnen bei der DSW 21 monatlich 1.251,58 €

–          Servicekräfte in Kitas beim DPWV monatlich 1.244,19 €

–          Service- und Präsenzdienst bei der GFA im Innendienst monatlich 1.145,72 €, im    Streifendienst monatlich 1.015,82 €

–          Umfeldmanager outdoor/indoor bei der European Homcare GmbH monatlich 1.114,45 €

–          Servicekräfte in Kitas bei der AWO monatlich 1.097,23 €

–          Servicekräfte bei der Dortmunder Tafel monatlich 1.080,- €

–          Servicekräfte in Kitas beim DRK monatlich 1.066,73 €

–          Servicekräfte in Kitas beim Diakonischen Werk monatlich 990,19 €

In dieser Frage sollten sich die Personalräte, Betriebsräte und die Mitarbeitervertretungen der Anstellungsträger der Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter mal schleunigst zusammensetzten und dafür eintreten, dass im Rahmen von Bürgerarbeit der TVöD angewendet wird. Quelle: Sozialausschuss der Stadt Dortmund

Weitere Infos:  http://gemeinden.verdi.de/themen/burgerarbeit

erschienen im Info-Brief Dezember 2012