Die Schulden der einen sind das Vermögen der anderen – Überschuldung in Dortmund

Jeder-10_-ist-ueberschuldet_ArtikelQuerDie Unternehmensgruppe Creditreform gibt jährlich den Schuldenatlas heraus. Danach gab es im Oktober 2013 in Deutschland 6,58 Millionen überschuldete Privatpersonen. Die Schuldnerquote betrug 2012 noch 9,65 Prozent, im Jahr 2013 sind es 9,81 Prozent. 3,33 Millionen Haushalte sind überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört. Immer mehr 20- bis 30-Jährige, Frauen und ältere Menschen geraten in die Schuldenfalle. Etwa 20.000 Haushalte in Dortmund leben an der Pfändungsfreigrenze und damit am Existenzminimum. Im Vergleich zu anderen Städten mit mehr als 400 000 Einwohnern wird für Dortmund die zweithöchste Schuldnerquote in Höhe von 14,01 Prozent ausgewiesen. Im Postleitzahlbezirk 44145 sind es sogar 28,00 Prozent, dort ist mehr als jeder 4. Bewohner überschuldet. In einer Gesellschaft, die in Arme und Reiche gespalten ist, müssen die einen sich verschulden, um leben zu können und die anderen sind so reich, dass sie Geld verleihen können und noch Profit davon erzielen. Die Schulden der einen sind somit die Vermögen der anderen. So gibt es Schulden, ohne dass es eine moralische Schuld der Verschuldeten gibt. Den Schulden entsprechen immer Guthaben. Wirtschaftlich gesehen sind Schulden notwendig. Sie sind die Investitionen in die Zukunft. Gibt es keine Schulden, gibt es auch keine Ersparnisse. Gibt es keine Ersparnisse gibt es keine Investitionen. Werden keine Schulden gemacht, kann nicht investiert werden. Es ist eine ganz normale Angelegenheit in unserem Wirtschaftssystem, Schulden zu haben. Ohne eine Kreditaufnahme, Ratenzahlung und Überziehung des Kontos funktioniert es nicht. Die aggressive Bewerbung der Finanzdienstleistungen soll ständig neue Kaufanreize schaffen und sie durch Kredite realisieren. Falls dann ungeplante Ereignisse geschehen, müssen immer mehr Menschen erleben, dass ihre Einnahmen nicht mehr reichen, um neben den Ausgaben des täglichen Lebensunterhaltes ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr fristgerecht erfüllt werden können. Sie rutschen in die Überschuldung ab.

Als überschuldet gilt derjenige, bei dem die zu leistenden monatlichen Gesamtausgaben höher sind als die Einnahmen. Die Häufigkeit der Faktoren die die Überschuldung auslösen und begleiten, ist über die letzten Jahre weitgehend gleich geblieben. Sie beziehen sich auf Aussagen von Schuldnerberatungsstellen und sind nicht besonders aussagekräftig, da die Beratungsstellen nur einen geringen Teil der Betroffenen erreichen. Im Einzelnen sind die Faktoren für die Überschuldung

  • Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Einkommenseinbußen – mit 29,3 %
  • Änderung der Lebensumstände durch Trennung, Scheidung oder Tod des Partners – mit 13,5 %
  • Erkrankung, Sucht oder Unfall – mit 9,8 %
  • Gescheiterte Selbstständigkeit/Existenzgründung – mit 9,5 %
  • Unwirtschaftliche Haushaltsführung (Konsumverhalten) – mit 8,6 %
  • Gescheiterte Immobilienfinanzierung – mit 4,0 %

zu nennen.

Die Überschuldung tritt nicht plötzlich auf und hat nicht nur eine Ursache, meist ist es ein schleichender Prozess mit mehreren gleichzeitigen Ursachen. Hinzu kommen die Änderungen in den Familienformen, der Haushaltszusammensetzung, der Beschäftigungssituation und der öffentlichen und privaten Versorgung, die in den letzten Jahrzehnten zu einer Verschlechterung der Alltagsökonomie und der wirtschaftlichen Lebenssituation führten.

Typische Beispiele für die Auswirkung der „Liberalisierung der Märkte“ und dem Fortschritt der Informationstechnik auf das Konsum- und Zahlungsverhalten sind

– der Anstieg der Informations- und Kommunikationstechnik: der Anteil der Haushalte, die ein PC besitzen ist von 1998 bis 2009 von 40 auf 80 Prozent gestiegen. Der Einkauf per Online stellt eine enorme Änderung im Kauf- und Konsumverhalten dar. Für immer mehr Menschen ist das eher eine Belastung als Erleichterung. Dazu kommt die Gefahr des ungeplanten Wareneinkaufs, das Ausspähen der persönlichen Daten und die Möglichkeit der Profilbildung des Konsumenten für eine gezielte Bewerbung, bis hin zu kriminellen Kontoabbuchungen und Abmahnverfahren bei Urheber- und GEMArechtsverletzungen.

– die Veränderungen bei der Telekommunikation: Seit Anfang der 1990er Jahre ist das Postmonopol aufgehoben, die Post war bis dahin alleiniger Anbieter von Telekommunikationsleistungen. 1998 wurde der Telekommunikationsmarkt vollständig „liberalisiert“. Schon 6 Jahre später gab es fast 2.200 Anbieter, die heute mit über 100 verschiedenen Tarifen auftreten und kaum noch überschaubar sind. Die Hilfe, durch Suchmaschinen einen günstigen Tarif zu finden ist nicht immer verlässlich. Auseinandersetzung um die Tarife, Monatsrechnungen und unrechtmäßige Forderungen sind so vorprogrammiert und verhindern ein wirtschaftliches Haushalten.

– die Änderungen am Strommarkt: Bis 1998 hatten die Stromversorger Gebietsmonopole mit klar eingegrenzten Versorgungsgebieten. Seit 1999 kann man den Lieferanten von Strom frei wählen. Rund 1.100 öffentliche und private Anbieter gibt es bereits. Stromrechner weisen mehr als 250 Tarife aus und für den Verbraucher gleichen sich die Auseinandersetzungen wie die mit den Telekommunikationsanbietern. So werden die Anbieter von Dienstleistungen schnell zum Gläubiger der Verbraucher und ihre Forderungen finden sich regelmäßig in den Aufstellungen der Überschuldeten wieder.

Schuldner- und Insolvenzberatung 

ist eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand. Dies ergibt sich aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, umzusetzen durch die Sozialgesetzbücher II, VIII, und XII bzw. den Landesausführungsgesetzen zur Insolvenzordnung.

Der Beratungsbedarf in Dortmund ist deutlich höher als die vorhandenen Beratungskapazitäten. Bei 180 Anfragen pro Woche und rund 75.000 Überschuldeten in Dortmund reichen die Mittel nicht aus, um dem hohen Nachfragebedarf gerecht zu werden. Trotz steigenden Fallzahlen stehen bei den gemeinnützigen Anstellungsträgern der Schuldnerberatung nach wie vor nicht einmal 10 Vollzeitfachkräfte zur Verfügung.

Der Vertrag mit der Stadt Dortmund zur Schuldnerberatung nach dem § 16 a SGB II richtet sich an die Gruppe der Menschen mit Arbeitslosengeld II-Bezug. Das vorgesehene Budget für die Schuldnerberatung für Menschen im ALG II-Bezug in Höhe von 216.000 Euro pro Jahr (Stand 2010) reicht nicht aus, um den hohen Bedarf zu decken. Die städtischen Mittel finanzieren lediglich ca. 270 Schuldnerberatungsfälle pro Jahr, bei ca. 40.000 Bedarfsgemeinschaften.

In Dortmund standen im Jahr 2010 den Trägern der gemeinnützigen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung insgesamt ca. 539.000 Euro pro Jahr an öffentlicher Förderung zu. Hierbei handelt es sich um Landesmittel zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung, Gelder aus dem Sparkassenfonds sowie kommunale Mittel.

Finanzierungsgrundlagen 2010
 
Kommunale SGB II Mittel (Schuldnerberatung als Eingliederungshilfe) 189.000 €
Kommunale Komplementärmittel für Insolvenzberatung 27.000 €
Sparkassenmittel (Fonds) 83.000 €
Sparkassenmittel (Kommune) 80.000 €
Landesmittel für Verbraucherinsolvenzberatung 160.000 €
Gesamt: 539.000 €

Bei ca. 581.000 Dortmundern ergibt sich ein Anteil von 0,92 Euro pro Einwohner. Der kommunale Anteil an der öffentlichen Förderung beträgt rd. 216.000 Euro pro Jahr. Bei den kommunalen Mitteln ergibt sich im Jahr 2010 ein Anteil von nur 0,37 Euro pro Einwohner.

Vergleichstabelle zur kommunalen Finanzierung der Schuldnerberatung im Ruhrgebiet im Jahr 2010

Nr. Kommune Einwohner Kommunale Mittel fürSchuldner-beratung Betrag pro Einwohner Schuldnerquote 2010
Gelsenkirchen 278.000 1.650.000 € 5,94 € 15,41%
Mülheim a.d.R. 167.000 220.000 € 1,31 € 10,52%
Kreis Unna 414.000 515.000 € 1,24 € 10,44%
Bottrop 117.000 140.000 € 1,20 € 10,99%
Duisburg 490.000 500.000 € 1,02 € 14,67%
Essen 571.000 441.000 € 0,77 € 12,62%
Bochum 367.000 267.000 € 0,72 € 11,23%
Kreis EN 338.000 150.000 € 0,44 € 10,29%
Dortmund 581.000 216.000 € 0,37 € 13,39%
Oberhausen 212.000 65.000 € 0,31 € 12,90%

Bei dieser Förderungspraxis können zahlreiche Zielgruppen für die Schuldner – und Insolvenzberatung nicht adäquat mit Beratungsangeboten versorgt werden. So stehen die anwachsende Gruppe der überschuldeten älteren Menschen, überschuldete Jugendliche und junge Erwachsene und die überschuldeten Geringverdiener nicht im Fokus.

Es fehlt z.B. ein Beratungsangebot für überschuldete ältere Menschen in Dortmund

Die Zahl der Insolvenzen bei Personen, die über 60 Jahre alt sind, stieg in Deutschland von 2010 auf 2011 um 12,3 Prozent. Mehr überschuldete Personen wurden auch im Schulden-Atlas 2013 der Firma Creditreform in der Altersgruppe ab 70 Jahre gezählt. Die Steigerung der Überschuldeten dieser Altersgruppe beträgt 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Zusätzliche Überschuldungsfaktoren bei älteren Menschen sind z.B.:

– Einkommensreduzierung bei Renteneintritt, Auswirkung der steigenden Altersarmut

– steigende Energie- und Lebenshaltungskosten bei stagnierenden Renteneinkünften

– steigende Gesundheitsausgaben

– mangelnde Unterstützung durch Angehörige

– finanzielle Unterstützung für die Familien ihrer Kinder und für die Enkel

– aus Scham werden oft die notwendigen finanziellen Hilfen des Staates nicht in Anspruch genommen

– Tod des Ehepartners, Mitverpflichtung bei Krediten des Verstorbenen, keinen Überblick     über die Finanzen, da nur der Ehepartner allein Einblick hatte

– hohe Ratenzahlung, die die Existenz gefährden und fehlende Prioritätensetzung bei der Ratenzahlung

– Überschuldung für Pflegedienstleistungen

und ältere Menschen werden häufig Opfer von Haustürgeschäften und unseriösen Geschäften.

Schulden zu haben, ist für viele ältere Menschen ein Tabuthema. Als Ansprechpartner müssen die Beratungsstellen auch langfristig zur Verfügung stehen und die älteren Menschen aktiv begleiten, z.B. beim Leben an der Pfändungsgrenze oder während des Insolvenzverfahrens. Es müssen auch in Dortmund passgenaue Angebote für ältere überschuldete Menschen entwickelt und die Präventionsarbeit ausgebaut werden. Notwendig ist eine frühzeitige Budgetberatung, Informationen über Sozialleistungen, Abbau von Beratungshemmschwellen und die Bearbeitung typischer Schuldenfallen im Alter.

Entschuldung durch das Verbraucherinsolvenzverfahren

Als eine der letzten Reform in Deutschland, die auch ihren Namen verdient, ist die Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 1999.  Das Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der Betroffene zahlungsunfähig und überschuldet ist. Da das Verfahren recht kompliziert ist, ist es meistens erforderlich, sich den Rat und die Begleitung einer Schuldnerberatungsstelle einzuholen. Vor der Antragstellung beim Insolvenzgericht müssen außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes geführt werden. Erst wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, kann der Insolvenzantrag gestellt werden. Hierzu muss das amtliche Formular benutzt werden. Das Gericht entscheidet zunächst, ob ein nochmaliges Verhandeln mit den Gläubigern über den Schuldenbereinigungsplan Sinn macht. Kommt ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nicht zustande, wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Voraussetzung ist, dass genug Vermögen für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Das Gericht kann die Verfahrenskosten auf Antrag stunden, wenn kein Vermögen vorhanden ist oder der Vorschuss nicht gezahlt werden kann. Die gestundeten Verfahrenskosten werden mit dem pfändbaren Anteil am Einkommen während des Verfahrens zurückgezahlt. Wer kein pfändbares Einkommen hat, muss erst zahlen, wenn Geld dafür zu Verfügung steht. Spätestens 4 Jahren nach dem Ende des gesamten Verfahrens endet aber die Rückzahlungsverpflichtung. Bereits mit dem Insolvenzeröffnungstag beginnt die 6-jährige Verfahrenszeit bis zu Restschuldbefreiung zu laufen.

In dieser Zeit muss der Schuldner

– den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abgeben

– wenn er arbeitslos ist, sich um Arbeit bemühen und eine zumutbare Beschäftigung aufnehmen

– jeden Wechsel der Wohnung und des Arbeitsplatzes anzeigen

und ererbtes Vermögen zur Hälfte abführen.

Die Gläubiger haben während des Verfahrens die Möglichkeit, einen Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn z.B. falsche Angaben gemacht worden sind, Vermögen verschwendet wurde, fehlende Mitwirkung im Verfahren vorliegt oder dem Treuhänder/ Insolvenzverwalter die wichtigen Veränderungen nicht mitgeteilt wurden. Nach 6 Jahren oder 72 Monaten wird die Restschuldbefreiung erteilt und der Schuldner ist schuldenfrei.

Die allgemeinen Einsparungen bei den Staatsleistungen sind auch nicht an den Schuldnern vorbei gegangen. Ihnen soll in Zukunft stärker der Wind ins Gesicht wehen. So ist das Beratungs- und Prozesskostenhilferecht geändert worden, das ja auch die Stundung der Verfahrenskosten regelt. Ab dem 01. Juli 2014 tritt das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft. Wie der Name schon sagt, sollen die Rechte der Gläubiger gestärkt und die Hürden für die Restschuldbefreiung der Schuldner erhöht werden.              

Der erhebliche Hilfe-, Betreuungs-, Behandlungs- und Beratungsbedarf vieler Hilfeempfänger wird bundesweit nicht einmal ansatzweise gedeckt

Kaum beachtet wurde bisher die Studie der Bundesagentur für Arbeit „Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II“, die brisante Daten zur psychosozialen Lage der rund 4,3 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II enthält. Die Studie ist auch für uns in Dortmund interessant, weil über die Jobcenter die meisten Schuldnerberatungen vermittelt und bezahlt werden. Die Untersuchung zeigt auf, dass der erhebliche Hilfe-, Betreuungs-, Behandlungs- und Beratungsbedarf vieler Hilfeempfänger nicht einmal ansatzweise gedeckt wird.

Ein Beispiel: 25 Prozent der erwerbsfähigen Arbeitslosengeld II-/Hartz-IV-Empfänger, also mehr als eine Million Menschen, habe Schuldenprobleme. 2011 erhielten aber nur 34.000 von ihnen eine Schuldnerberatung.

Weiter geht die Studie davon aus, dass knapp eine Million der 4,3 Millionen Empfänger der Grundsicherung psychosoziale Probleme haben. Eine Betreuung erhielten 2011 aber nur 19.000 Menschen.

Oft verstärkten sich die genannten Probleme sogar gegenseitig. In der Studie wird darauf hingewiesen, dass psychische Störungen häufig nicht offenbart würden. Auch sind die Hilfen von Jobcenter zu Jobcenter sehr unterschiedlich. In den zuständigen Behörden fehlt es häufig an konkretem Wissen und teilweise wohl auch am Wollen relevanter Akteure. Ob die Angebote der sozialintegrativen Leistungen und deren Verzahnung mit den arbeitsmarktpolitischen Leistungen funktionieren oder nicht, ist oft abhängig von der Kompetenz und dem Engagement der örtlichen Mitarbeiter in den Jobcentern. Die Betreuungs- und Beratungsplätze sind bei weitem nicht ausreichend.

Deutlich wird, dass von einer „Hilfe aus einer Hand“, eines der Ursprungsziele der Hartz 4-Reform aus dem Jahr 2005, jedenfalls keine Rede mehr sein kann.

Es gibt bis heute bundesweit keine Standards für die Umsetzung der Schuldner-, Sucht- und psychosozialen Beratung wie auch der Kinderbetreuung.

Auch der DGB hat die Studie Studie der Bundesagentur für Arbeit  aufgearbeitet und weitere Infos unter http://www.dgb.de/themen/++co++ba428d76-837d-11e3-af64-52540023ef1a zur Verfügungsgestellt.

Quellen: DGB Bundesvorstand, Statistisches Bundesamt, AG Schuldner- und Insolvenzberatung Dortmund, Creditreform

Bild: : kn-online.de, Torben Wengert / pixelio.de