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Kampf um die Arbeitszeit – jetzt per Zeiterfassung

Von Marcus Schwarzbach

Eine Gerichtsentscheidung sorgt für Aufregung. Von einem „Paukenschlag“ spricht der Tagesspiegel. „Kommt jetzt die Stechuhr zurück?“, fragt die Tagesschau. In einer Grundsatzentscheidung schreibt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zeiterfassung für jeden Betrieb vor (BAG vom 13.09.2022, Az: 1 ABR 22/21).

Danach ist der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der elektronischen Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht per Einigungsstelle erzwingen.

Diese BAG-Entscheidung darf nicht zur Vorstellung führen, der Betriebsrat ist beim Zeiterfassungsthema außen vor. Denn der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze durchgeführt werden. Diesen Überwachungsauftrag nach § 80 Abs. 1 Zif. 1 BetrVG kann das Gremium bei Arbeitszeitfragen nur angehen, wenn auch Informationen durch den Arbeitgeber erfolgen. Kampf um die Arbeitszeit – jetzt per Zeiterfassung weiterlesen

DGB: Wie die Arbeitszeiterfassung gelingt – Deutschland muss europäisches Recht umsetzen

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2019 entscheiden, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Arbeitgeber ihres Landes dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem bereitzustellen, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Dieses sogenannte Stechuhr-Urteil war auch die gesetzliche Grundlage für das Bundesarbeitsgericht.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Arbeitgeber aus Arbeitsschutzgründen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Nach dem bisherigen Rechtsverständnis mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Der DGB begrüßt die Entscheidung. DGB: Wie die Arbeitszeiterfassung gelingt – Deutschland muss europäisches Recht umsetzen weiterlesen