2. Nationale Armutskonferenz veröffentlicht dritten Schattenarmutsbericht

Die Nationale Armutskonferenz (NAK) hat ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.

„Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung“, betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: „Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte“. Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: „Es ist noch viel zu tun“.

Armut macht krank und ohnmächtig. Das „Normale“ fehlt: Internet, Zeitung, Treffpunkte, Freizeitangebote, gute Wohnung und Arbeit, gesundes Essen und politische Beteiligung. Abgeordnete nehmen Arme kaum wahr. Die Folge: Je ärmer, desto niedriger die Wahlbeteiligung. Armut versteckt sich: Kinder „vergessen“ Kindergeburtstage – Geschenke kosten. Armen fehlt „Zeit“ fürs Café. Arme Alte „spazieren“ kilometerweit zum Sonderangebot. Armut ist relativ: zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig. Ausgrenzung, Diskriminierung, Unverständnis: Wer nicht auf der Straße verhungert, wird übersehen. 16,5 Prozent der Menschen in Deutschland sind einkommensarm – mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. So die EU-Statistik für 2016.

Einkommensarmut ist ungleich verteilt:

  • Männer 15,2 Prozent – Frauen 17,8 Prozent
  •  Senioren 14,9 Prozent – Seniorinnen 20,1 Prozent
  • Paare mit zwei Kindern 7,8 Prozent – Kinderreiche  18,2 Prozent – Alleinerziehende 32,5 Prozent.
  • Arbeitslose 70,5 Prozent

Kein Geld, miese Jobs, Schulden, Wohnungsnot, Dreck und schlechtes Essen betreffen ein Fünftel der Menschen. Seit Jahren wird das oberste Zehntel reicher und das unterste Fünftel ärmer.

Die Nationale Armutskonferenz setzt sich dafür ein,  Armutsbetroffenen Gehör zu verschaffen.

Arm trotz Arbeit

Für viele Menschen in Beschäftigung ist Armut bittere Realität – obwohl die Wirtschaft boomt und der Arbeitsmarkt in sehr guter Verfassung ist. Deutschland hat den höchsten Niedriglohnbereich in Westeuropa. Dafür sind niedrige Löhne und prekäre Beschäftigungsverhältnisse maßgeblich verantwortlich. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten 10 Jahren verdoppelt – so viel wie in keinem anderen Land Europas.

1,2 Millionen Erwerbstätige verdienen so wenig, dass sie auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Der Anteil derjenigen, die Anspruch auf Hartz IV haben und diesen aus Scham nicht in Anspruch nehmen, ist noch höher.

Politisch liegen die Gründe hierfür in der Kürzung von staatlichen Unterstützungsleistungen, dem Abbau sozialer Sicherheiten für Menschen ohne Erwerbsarbeit und einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik. Als Reaktion auf die Globalisierung der Wirtschaft wurde vor 15 Jahren die Politik der Agenda 2010 beschlossen. Die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sollte durch Auflagen und Sanktionen bei den Sozialleistungen verbessert werden. Das Ergebnis ist ein Niedriglohnbereich, in dem fast jede*r vierte Beschäftigte arbeitet (22,6 Prozent).

Prekäre Beschäftigung öffnet Tür und Tor für schlechte Arbeit und Ausbeutung. Besonders stark eingeschränkt sind die Gestaltungsspielräume von Beschäftigten bei der Arbeit auf Abruf: Sie können nur dann arbeiten, wenn der Arbeitgeber sie benötigt. Die zunehmende Armut spaltet nicht nur die Erwerbstätigen in Beschäftigte erster und zweiter Klasse, sondern setzt ganze Branchen unter Druck. Sie führt dazu, dass die Tarifbindung schwindet, Arbeitsstandards sinken und die Interessenvertretungen geschwächt werden.

Der Motor des Niedriglohbereichs sind die Minijobs, mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten, wobei 4,7 Millionen Minijober*innen ausschließlich geringfügig beschäftigt sind. Minijobs sind keineswegs ein Einstieg in gute Arbeit. Für die Beschäftigten sind es berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und schlechten Arbeitsbedingungen.

Auch die sozialversicherungspflichtige Teilzeit ist für Beschäftigte problematisch, wenn nur die Flexibilisierungsinteressen der Arbeitsgeber im Vordergrund stehen. Unzureichende Teilzeitangebote sowie schlechte Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die häufigsten Gründe für eine unfreiwillige Teilzeit.

Auch viele Alleinerziehende müssen sich deshalb auf prekäre Arbeitsverhältnisse einlassen.

Leiharbeit hat sich von einem Ausnahmeinstrument zu einer „normalen“ Beschäftigungsform entwickelt, mit der Arbeitgeber flexibel auf Produktionsschwankungen reagieren können. Für viele Leiharbeiter*innen ist diese Beschäftigungsform ein Dauerzustand oder sie wechseln zwischen Phasen von Leiharbeit, Arbeitslosigkeit und abhängiger Beschäftigung ohne eine Perspektive auf eine reguläre Beschäftigung.

Die Hälfte der 2,3 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland bezieht nur ein Einkommen im Niedriglohnbereich und verzichtet teilweise auf Sicherungen bei Krankheit, im Alter oder bei Auftragslosigkeit.

Um diesen Teufelskreis von schlechter Arbeit, unzureichender sozialer Absicherung und wachsender Armut in der Gesellschaft zu durchbrechen, fordert die nak:

  • Die Eindämmung prekärer Beschäftigung und die Austrocknung des Niedriglohnbereichs.
  • Die Verhinderung von Altersarmut durch existenzsichernde Einkommen.
  • Eine Verbesserung der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit und die Einbeziehung von Hartz-IV-Beziehern*innen in die Rentenversicherung.
  • Bessere Teilzeitbedingungen und eine Reform der Minijobs, um die Armut von Alleinerziehenden zu bekämpfen.
  • Gute Arbeit, die die Gesundheit erhält und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. • Eine gerechte Steuerpolitik mit Sozialleistungen, die zu einem menschenwürdigen Leben reicht und die den materiellen Reichtum in der Gesellschaft umverteilt.
Über Leben mit Hartz IV – Zwischen Alltag und Wahnsinn

Arbeitslos?

Weniger als ein Drittel der sechs Millionen Hartz-IV-Beziehenden ist arbeitslos gemeldet.

Die anderen sind:

  • knapp zwei Millionen Kinder.
  • Alleinerziehende – 40 Prozent leben mit Hartz IV.
  • eine Million prekär Beschäftigte.
  • Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

Seit Jahren verfestigt sich Armut in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit abnimmt.

Die Gründe:

Langzeitarbeitslosigkeit: Zwei Drittel beziehen Hartz IV mehr als zwei Jahre. Seit 2010 wurde die Arbeitsförderung um die Hälfte reduziert. Langzeiterwerbslose werden kaum qualifiziert und vermittelt. Oft folgt auf Erwerbslosigkeit prekäre Beschäftigung – mit weiterhin ergänzendem Leistungsbezug. Wer kaum Chancen auf einen existenzsichernden Job hat, bekommt wenig Hilfe zur Verbesserung seiner Situation. Wer es aus dem Leistungsbezug schafft, galt meist vorher als „arbeitsmarktnah“.

Arm trotz Arbeit: 1995 arbeiteten 18,7 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich – seit 2013 fast  25 Prozent. Ein Grund neben der Politik der Agenda 2010: In den 1970er Jahren waren 90 Prozent der Betriebe tarifgebunden – heute 51 Prozent in West- und 37 Prozent in Ostdeutschland.

Verlässliches Existenzminimum ?

Sanktionen: Im Jahr 2016 lebten im Jahresdurchschnitt jeden Monat 135.000 Hartz-IV-Beziehende mit Sanktionen: ihre Leistung wird durchschnittlich um ein Fünftel gekürzt, bei unter 25-Jährigen sogar um 28 Prozent. 7.300 Personen waren jeden Monat voll sanktioniert: Sie erhielten gar kein Geld für Miete, Essen oder Kleidung. Mit der Angst davor leben alle Leistungsberechtigten.

Miete: Ist die Miete nach einer Mieterhöhung nicht „angemessen“, müssen Leistungsberechtigte „Kosten senken“. Um nicht umziehen zu müssen, zahlen immer mehr aus dem Regelsatz dazu.

Kaution oder Genossenschaftsanteil: Das Jobcenter zieht dies in Raten vom Regelsatz ab.

Strom: Der Regelsatz für Strom reicht meist nicht aus. Energiesparende Geräte werden nicht erstattet.

Sonderausgaben: Für kostspielige persönliche Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte etc. oder Haushaltsgeräte wie eine Waschmaschine gibt es Darlehen, aber keinen Zuschuss. Das Jobcenter zieht die Raten wieder ab.

Der Regelsatz ist zu niedrig, die statistische Vergleichsgruppe ist selbst arm. Einzelne Verbrauchspositionen werden beliebig herausgerechnet: beispielsweise der Weihnachtsbaum, Taschen, Regenschirm, Haftpflichtversicherung, Schulbücher. Je nach Haushaltsgröße  sind das 70 – 150 Euro. 416 Euro reichen nicht für ein menschenwürdiges Leben. Eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wird Hartz-IV-Beziehenden verwehrt. Armut und Ausgrenzung sind die Folge.

Forderungen der nak:

  • einen existenzsichernden Regelsatz
  • realistische Stromkostenerstattung
  • Zuschüsse für Sonderausgaben
  • keine existenzbedrohlichen Sanktionen
  • Teilhabe und Selbstbestimmung
  • gezielte Hilfen für Langzeiterwerbslose
  • soziale Wohnraumpolitik statt Gängelei mit veralteten Angemessenheitsgrenzen
  • existenzsichernder Mindestlohn statt Aufstockerei
  • Reduzierung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohnbereich
Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit

Eine eigene Wohnung ist notwendige Voraussetzung für jede persönliche Entwicklung, für Gesundheit und für soziale Beziehungen. Wenn Menschen ihre Wohnung verlieren, können sie in extrem kritische Lebenslagen mit zerstörerischen Folgen für Leib und Seele geraten.

Deshalb heißt es in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung […]“

Aber weder der Soziale Wohnungsbau noch die Übernahme der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung verwirklichen das Recht auf Wohnen in Deutschland.

Nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft  Wohnungslosenhilfe steigt die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland seit 2009 und hat nach aktueller Schätzung für das Jahr 2016 einen Stand von 860.000  Wohnungslosen, darunter 440.000 wohnungslose anerkannte Flüchtlinge, erreicht. Hinzu kommen noch Zehntausende, die vom Verlust ihrer Wohnung akut bedroht sind. Eine bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit, die durch den Bund geführt wird, gibt es nach wie vor nicht. Bezahlbarer Wohnraum fehlt nicht nur für bereits wohnungslose Menschen, sondern auch für eine Vielzahl anderer Bevölkerungsgruppen: für einkommensarme Haushalte, insbesondere Alleinerziehende, aber auch für kinderreiche Familien, für Studierende, arme Seniorinnen und Senioren, ebenso wie für Flüchtlinge und Zugewanderte.

Sozialer Wohnungsbau

In vielen städtischen Ballungsräumen haben fast 50 Prozent der Haushalte einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Seit 1990 ist der Bestand an Sozialwohnungen aber um ca. 60 Prozent gesunken. 2016 gibt es noch ca. 1,2 Millionen Sozialwohnungen, bis 2020 werden weitere 170.000 aus der Bindung fallen. Besonders groß ist der Mangel an bezahlbaren Kleinwohnungen, die besonders stark von massiven Mietpreissteigerungen betroffen sind. Insgesamt hält die nak den Bau von 400.000 Wohnungen im Jahr für nötig, davon mindestens 150.000 preiswerte Wohnungen und Sozialwohnungen. Kosten der Unterkunft  in der Grundsicherung

Neben dem Regelsatz erhalten Leistungsbeziehende in der Grundsicherung die „Kosten der Unterkunft“ erstattet. Diese müssen „angemessen“ sein. Viele Haushalte zahlen allerdings aus dem Regelsatz zu den Kosten der Unterkunft hinzu, weil es Ihnen nicht gelingt, „angemessenen“ Wohnraum anzumieten.

Hinzu kommt die Minderung des Regelsatzes durch die Aufrechnung von Kautionen und Genossenschaftsanteilen.

Weiterhin ist im Regelsatz der Ansatz für die Ermittlung von Stromkosten nicht stichhaltig. Die Ausgaben in der Vergleichsgruppe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe werden nur alle fünf Jahre ermittelt. Sie enthalten u.a. nicht die im Mietvertrag enthaltenen Stromkosten bei Untermietverhältnissen. Der jährliche Anpassungsindex für die Regelsätze nach allgemeiner Lohn- und Preisentwicklung passt nicht auf die Entwicklung von Energiekosten. Zudem haben arme Haushalte kaum energiesparende Geräte und leben häufig in schlecht isolierten Wohnungen.

Wer in einer nach Mietpreis und Größe über der Angemessenheitsgrenze liegenden Wohnung lebt, erhält eine Aufforderung zur Kostensenkung. Das kann auch Folge von Mietsteigerungen nach energetischer Sanierung sein.

Mit einem „schlüssigen Konzept“ sollen die Kommunen die angemessenen Wohnkosten in der Grundsicherung ermitteln. Grundlage dieser Ermittlung sind die Wohnungen im preisgünstigen Segment. Ein Abgleich mit tatsächlich anmietbarem Wohnraum zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt nicht. Die hohe Quote der Vermieter, die generell nicht bereit sind, an Leistungsbeziehende zu vermieten, bleibt völlig unberücksichtigt.

Bezahlbarer Wohnraum ist zwar die Voraussetzung zur Versorgung aller mit einer eigenen Wohnung, aber nicht ausreichend, um tatsächlich Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation den Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen. Neben dem Bau und dem Erhalt bzw. der Sicherung bezahlbaren Wohnraums, muss Wohnraum auch für Menschen in Wohnungsnotfallsituationen bzw. für bereits wohnungslose Menschen ausdrücklich zugänglich werden.

Forderungen der nak:

  • Dauerhafte Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch den Bund
  • Dauerhafte Sozialbindungen, statt befristeter Bindungen
  • Schaffung des Rahmens für eine neue Gemeinnützigkeit auf dem Wohnungsbausektor durch den Bund
  • Im öffentlichen Eigentum stehende Grundstücke und Bundesliegenschaften müssen vorrangig für öffentlichen sozialen Wohnungsbau und für gemeinnützigen Wohnungsbau verbilligt zur  Verfügung stehen
  • eine gesetzlich verpflichtende, bundeseinheitliche, geschlechtsdifferenzierte Wohnungsnotfallstatistik, um den Wohnraumbedarf zu ermitteln
  • Eine effektive Mietpreisbremse
  • Förderprogramme zur Prävention und zur Erschließung von Wohnraum
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Stadtteilentwicklungsprogramme
  • Kommunen müssen die Verantwortung zur Wohnraumversorgung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, deswegen bedarf es konkreter Maßnahmen, um auch wohnungslose Menschen mit eigenem Wohnraum zu versorgen.
Kinderarmut bekämpfen –  überholte Familienpolitik überwinden

In Deutschland leben rund drei Millionen Kinder in Armut. Zwei Millionen beziehen Hartz-IV-Leistungen. Hauptbetroffene sind Alleinerziehende und ihre Kinder. Nach neuen Berechnungen der Ruhr-Universität Bochum liegt das Armutsrisiko von Alleinerziehenden mit zwei Dritteln deutlich höher als in anderen Familien. Auch Kinderreiche, Familien mit Migrationshintergrund und Familien Erwerbsloser haben ein hohes Armutsrisiko.

Die Ehe- und Familienförderung erfolgt nicht nur über direkte Transfers, sondern auch über Steuerfreibeträge und das Ehegattensplitting. Ersteres führt zur stärkeren Entlastung hoher Einkommen, letzteres wirkt unabhängig vom Vorhandensein von Kindern und dann am stärksten, wenn eine Person, und das ist dann meist die Ehefrau, wenig erwerbstätig ist. Alleinerziehende – zu 90 Prozent Frauen – sind demgegenüber benachteiligt. Konsequenzen im Alltag

Armut von Familien und Kindern bedeutet konkret: Aktuell sind im Bildungs- und Teilhabepaket 100 Euro für Schulmaterial vorgesehen. Nach einer Diakonie-Studie sind tatsächlich 200 Euro notwendig. Für Kantinenessen bei Kindern errechnet der Hartz-IV-Regelsatz Kosten von weniger als einem Euro im Monat. Tatsächlich müssen sie momentan einen Euro Eigenanteil zahlen – am Tag. Hausaufgaben sind ohne Internet kaum zu machen. Die Kosten sind weder im Regelsatz noch im Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt. Für gesunde Ernährung und gute Kleidung reichen die Sozialleistungen vorne und hinten nicht. Und: Feste wie Weihnachten oder Konfirmation tauchen weder als Pauschale noch als Zuschuss auf.

Wenigstens für die schulbezogenen Leistungen hat die Koalition eine Überprüfung angekündigt – unklar ist, was die Leistungsberechtigten konkret erwarten können.

Forderungen der nak:

  • Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss realistisch und einheitlich ermittelt und ausgezahlt werden. In Armut lebende Kinder und Familien sollen zusätzliche bedarfsgerechte Leistungen erhalten
  • Die Familienförderung muss sozial gerechter, zielgenauer und transparenter ausgestaltet werden
  • Leistungen müssen einfacher und unbürokratischer mit einem Antrag bei einer Stelle angefordert und in einem Auszahlungsbetrag bezogen werden können
  • Insbesondere in Armut lebende Familien benötigen eine sichere soziale Infrastruktur. Bisher verbietet das Kooperationsverbot direkte Zuweisungen des Bundes an Kommunen zur Verbesserung sozialer Angebote. Das Kooperationsverbot muss aufgegeben und ein nationales Strukturprogramm mit sozialen Angeboten für von Armut betroffene Kinder und Familien aufgesetzt werden. Mit diesem sollen gezielt Kommunen und Regionen mit einer hohen Armutsquote gefördert werden.
Was bleibt? Altersarmut

Die Zahl der im Alter von Armut Betroffenen steigt kontinuierlich. Die gesetzliche Rente ist für immer mehr Menschen nicht mehr armutsfest. Auch private oder betriebliche Vorsorge kann diese Lücke nicht schließen. Wer sich kaum das Lebensnotwendige leisten kann, kann auch keine Zusatzversicherung abschließen.

Nimmt man die Europäische Vergleichsstatistik EU-SILC zum Maßstab, dann stieg die Armutsgefährdungsquote von über 65-Jährigen von 15 Prozent in 2008 bis auf  17, 6 Prozent in 2016.Während das Armutsrisiko von Frauen im Seniorenalter 2016 bei 20,1 Prozent lag, betrug es bei Männern 14,9 Prozent. Das Armutsrisiko von männlichen Senioren lag damit noch unter dem durchschnittlichen Armutsrisiko in Deutschland von 16,5 Prozent.

Ebenso ist die Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter bei Männern und Frauen unterschiedlich. Im Dezember 2017 nahmen 316.425 Frauen und 227.665 Männer diese Leistungen in Anspruch. So waren mehr als 58 Prozent der leistungsbeziehenden Frauen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) weist einen wesentlichen Unterschied schon in der Rentenhöhe von Männern und Frauen nach: „Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Höhe der Renten lagen im Jahr 2014 bei 42 Prozent in Westdeutschland und 23 Prozent in Ostdeutschland.“

Besonders von Armut betroffen sind Alleinerziehende – zu über 90 Prozent sind das Frauen. Ihr Armutsrisiko lag 2016 bei 32,5 Prozent. 40 Prozent der Alleinerziehenden bezog nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Das Risiko von Altersarmut steigt, wenn nicht genügend Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben werden bzw. auch andere Formen der Altersvorsorge nicht greifen. Dies betrifft oftmals Frauen, die wegen der Kinder jahrelang nicht oder nur in Teilzeit arbeiten konnten.

Zugleich ist der hohe Anteil an prekärer Beschäftigung ein Grund für Altersarmut. So ist der Anstieg der im Niedriglohnbereich Beschäftigter von 18,7 Prozent in 1995 auf 24,4 Prozent in 2013 belegt und seitdem konstant.

Forderungen der nak:

Lücken in den Rentenanwartschaften lassen sich nicht allein durch langfristig präventive Maßnahmen schließen. Bisher werden auf die Grundsicherung im Alter die erreichten Rentenanwartschaften voll angerechnet. Daher schlägt die Nationale Armutskonferenz vor, zukünftig nicht nur Freibeträge für Altersvorsorgeeinkommen aus betrieblicher und privater Altersvorsorge vorzusehen, sondern auch für Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rente. Zudem sollten Teilzeitbeschäftigungen als Beitragszeiten so aufgewertet werden, dass mit ihnen schneller eine existenzsichernde Rentenanwartschaft erreicht werden kann. Erziehungs- und Pflegezeiten sollten noch stärker als Beitragszeiten gewertet werden. Diese Maßnahmen sollten steuerfinanziert sein.

Das arme Geschlecht  Warum Armut (oft) weiblich ist.

Eines der größten Armutsrisiken in Deutschland ist, eine Frau zu sein. Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker von Armut betroffen als Männer. Die Armutsrisikoquote liegt nach der europäischen Vergleichsstatistik EU-SILC durchschnittlich bei 16,5 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Sie beträgt bei Frauen 17,8 Prozent und bei Männern 15,2 Prozent. Das hört sich nicht bedeutsam an, hat aber umfassende Hintergründe und vor allem fatale Folgen.

Frauen bringen über die Hälfte mehr Zeit unentgeltlich in die Sorgearbeit ein als Männer (der sogenannte Gender-Care-Gap beträgt 52,4 Prozent) 1 d.h. sie kümmern sich um die Kinder, sie pflegen altgewordene Angehörige, sie wirken ehrenamtlich mit in der Kita oder in sozialen Initiativen. Darüber hinaus müssen Frauen mit weiteren negativen Folgen rechnen wie schlechten Rückkehrchancen in den Beruf und/oder prekären Arbeitsverhältnissen. Insgesamt verdienen Frauen 21 Prozent (Gender-Pay-Gap) weniger als Männer. Das hat zum Teil damit zu tun, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten oder nur einen Minijob haben. Aber selbst für die exakt gleiche Tätigkeit erhalten Frauen laut Statistischem Bundesamt zwischen sechs und sieben Prozent weniger Gehalt als Männer.

Als Alleinerziehende – und neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen – haben sie auch noch die Verantwortung für ihre Kinder und so entkommen sie der Armut nur schwer. Mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden ist von Armut betroffen 2. All das hat wiederum zur Folge, dass Frauen im Alter überdurchschnittlich von Altersarmut bedroht sind.

Das Hauptproblem ist, dass sich das Recht auf eigenständige Existenzsicherung für Frauen in Deutschland, egal in welchen Zusammenhängen sie leben, noch nicht durchgesetzt hat. Die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien-, Steuer- und Sozialpolitik immer noch an einem Familienmodell orientiert sind, das einen Haupternährer und eine Zuverdienerin vorsieht, verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt in prekäre oder unbezahlte Arbeit.

Die Lage einer Frau kann katastrophal werden, wenn sich dann mit ihrem Status als Frau noch andere Gegebenheiten verbinden. Eine chronische Erkrankung beispielsweise oder eine Behinderung kann Frauen den Boden unter den Füßen wegziehen. Dramatisch wird es, wenn Frauen ihre Wohnung beispielsweise aufgrund von Mietschulden verlieren.

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, gilt es als erstes den Gender-Pay-Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Einzelhandel oder im Sozial- bzw. Gesundheitswesen, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten. Dafür braucht es zum einen eine besser ausgebaute Betreuungsinfrastruktur und zum anderen im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting muss durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Armut macht krank – Krankheit macht arm!

Auch für Deutschland – einem der reichsten Länder der Erde – gilt immer noch: Armut bedeutet mehr als den Verzicht auf Konsumgüter. Armut führt zu physischem  und psychischem Leid, höheren Erkrankungsraten und einer geringeren Lebenserwartung.

Armut von Kindern beinhaltet ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Angststörungen und Infektionskrankheiten.

Armutsgefährdete Menschen leiden häufiger an  Schlaganfällen, Herzinfarkten und Diabetes mellitus  als Personen, die materiell abgesichert sind.

Chronische Krankheiten führen häufig zu Einkommensarmut und verstärkt zu einer Verschuldung.

Armut und die damit verbundene gesellschaftliche Ausgrenzung sind große psychische Belastungen und führen häufig zu einem sinkenden Selbstwertgefühl, das zu Krankheiten wie Depressionen und Angststörungen führen kann.

Auch die Sterberate ist bei armen Menschen deutlich höher. Nach Studien des Robert Koch-Instituts sterben arme Männer in Deutschland im Durchschnitt elf Jahre früher als ihre wohlhabenden Geschlechtsgenossen.  Arme Frauen sterben durchschnittlich acht Jahre früher  als Frauen, die nicht von Armut betroffen sind.

Armut wirkt sich eindeutig negativ auf die Gesundheit aus und begünstigt die Entstehung von Krankheiten. Durch die Ökonomisierung des Gesundheitswesens steht nicht mehr der Mensch im Mittelpunkt, sondern wirtschaftliche Interessen sind in den Vordergrund gerückt. So haben nicht alle Menschen einen Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Forderungen der nak:

  • Eine gesundheitliche Versorgung für alle in Deutschland Lebenden unabhängig von Einkommen und sozialem oder aufenthaltsrechtlichem Status – denn eine adäquate Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht
  • Die Übernahme aller Kosten für das medizinisch Notwendige (dazu gehören zum Beispiel auch Brillen) durch Krankenversicherungsleistungen nach dem SGB V
  • Die Bemessung von Regelleistungen, Transferzahlungen, Zuschüsse oder sonstige Hilfen müssen eine gesunde Lebensführung ermöglichen. Hier spielt das Thema „Ernährung“ eine große Rolle
  • Gesundheitliche Benachteiligungen sind durch die Verknüpfung von Umwelt- und Sozialplanung sowie Stadtentwicklung zu verhindern. Jede*r hat das Recht auf eine Wohnung
  • Die proaktive Umsetzung der Beratungspflicht durch die Leistungsträger, sodass die Betroffenen ihren Krankenversicherungsschutz behalten. Die Neuauflage des Beitragsentschuldungsgesetzes ist notwendig
  • Dokumente und Informationen der Leistungsträger in leichter Sprache vorzuhalten.
Weniger als das Existenzminimum  Armut von Asylbewerber*innen und EU-Bürger*innen

Mit Sorge beobachten wir die zunehmende „Vertafelung“ der Gesellschaft – und das in einem reichen Land wie Deutschland. Anfang des Jahres hat die Debatte um den Aufnahmestopp für Ausländer*innen der Essener Tafel eine breite Debatte ausgelöst. Wie konnte es so weit kommen, dass verschiede armutsbetroffene Gruppen gegeneinander ausgespielt werden? Und warum sind überhaupt so viele Menschen in Deutschland auf ehrenamtliche Essensausgaben angewiesen?

Ein Grund ist, dass die Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig sind, um ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Die Leistungen für Asylbewerber liegen sogar noch darunter. Und EU-Bürger*innen, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten oder nur kurzfristige Beschäftigungen ausüben, werden seit 2016 von existenzsichernden Leistungen ganz ausgeschlossen 3. Mit dramatischen Auswirkungen, wie Betroffene und Beratungsstellen berichten. Hierbei sollte man bedenken, dass die deutsche Wirtschaft von diesen Migrant*innen enorm profitiert. Sehr viele Branchen wären ohne Einwanderung aufgeschmissen, wie etwa die Landwirtschaft und das Bau- oder Gaststättengewerbe.

Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt eine Schlechterstellung von Asylbewerber*innen und Geduldeten dar. Für einen Alleinstehenden bedeuten das 62 Euro monatlich weniger als der Hartz-IV-Satz. Darüber hinaus bestehen noch immer zahlreiche Hürden für Geflüchtete beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Viele verbringen Jahre in Sammelunterkünften und leiden unter rechtlichen Beschränkungen, die sie von Bildung und Arbeit fernhalten.

Derlei Bestimmungen machen es vielen unmöglich, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

Und auch in Hinblick auf ihre Gesundheitsversorgung sind Asylbewerber*innen und EU-Migrant*innen schlechter gestellt. Asylsuchende haben keinen Zugang zum vollen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl dieser an sich die medizinisch notwendigen Leistungen definiert. EU-Bürger*innen haben zwar einen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, aber oft keine ausreichenden Mittel, den Krankenkassenbeitrag zu bezahlen.

Forderungen der nak:

  • Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes: Sozialleistungen dürfen für Asylsuchende nicht niedriger sein als für Einheimische
  • Gleichberechtigter Zugang zu den Sozialleistungen für hilfsbedürftige EU-Bürger*innen, die zur Arbeitsuche hier sind
  • Gleichberechtigter Zugang zu Arbeit und Ausbildung
  • Angemessener Wohnraum: Flüchtlinge sollten schnell in Wohnungen leben können
  • Zugang zur angemessenen medizinischen Versorgung ohne Leistungseinschränkungen für Asylbewerber*innen, Geduldete und EUMigrant*innen.

 

Schattenbericht Nationale Armutskonferenz (NAK)

 

Link zum Schattenbericht: 
https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/schattenbericht/
und https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2018/10/Schattenbericht-2018_2019.pdf

Bild: Sozialberatung Oldenburg