Rassismus auf Arbeitsmarkt – „Mitarbeit als Moslem unerwünscht“: Kolkwitzer Unternehmen lehnt Azubi ab

Von Efthymis Angeloudis

Ein Brandenburger Unternehmen lehnt einen Bewerber ab. In der Antwort steht, die Mitarbeit als praktizierender Muslim sei unerwünscht. Der Geschäftsführer bestreitet die diskriminierenden Aussagen nicht, behauptet aber, diese hätten nichts mit der Absage zu tun.

Ein junger Mann bewirbt sich für einen Ausbildungsplatz als Tief-/Straßenbauer bei einem Unternehmen im Landkreis Spree-Neiße. Die Absage, die er nach dem Vorstellungsgespräch vom Straßenbauer erhält, beinhaltet rassistische Aussagen.

Ein Twitter-User veröffentlichte am Sonntag Screenshots der Absage auf dem Sozialen Netzwerk. In dem Schreiben wird die Religionszugehörigkeit des Bewerbers zum Islam als eine Begründung für die Absage aufgeführt.

Die Asphalt Straßenbau Gesellschaft mbH verweist in ihrer Antwort darauf, dass „besser geeignete Kandidaten“ für die Position gefunden worden seien. Gleich danach heißt es allerdings: „Des weiteren ist die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem unerwünscht. Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen“, schreibt das Unternehmen an den Bewerber.

Geschäftsführer: Beschäftigung eines Muslimen würde zu Unruhen führen

Der Geschäftsführer der ASG, Frank Pilzecker, der erst 2019 den Ausbildungspreis des Brandenburgischen Ausbildungskonsens für sein Unternehmen erhalten hat, bestreitet die Aussagen gegenüber rbb|24 nicht. „Ich kann praktizierende Moslems nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde“, sagte er am Montag dem rbb. Welche Unruhen er meine, könne man in jeder Zeitung nachschlagen. Die Arbeit im Straßenbau sei außerdem körperlich anspruchsvoll. Aus Erfahrung vertrage sich diese Arbeit nicht mit dem Ramadan. „Die Kollegen kippen dann einfach um“, erklärt Pilzecker.

Der Bewerber, der laut Pilzecker ein Leistungssportler sei, habe behauptet, dass das für ihn kein Problem darstelle. Das hat das mittelständische Unternehmen aus Kolkwitz-Krieschow dennoch nicht überzeugt, ihm den Ausbildungsplatz anzubieten. Denn laut dem Geschäftsführer des Straßenbauunternehmens sei auch das Sozialleben durch eine Mitarbeit ein Stück weit gefährdet. „Wenn der Deutsche seine Leberwurst isst, setzt sich ein Moslem in einen anderen Raum.[…] Da haben wir uns entschlossen sowas nicht einzustellen.“

Polizei: Der Betroffene kann Beleidigung anzeigen

Dass dies ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist, bestreitet Pilzecker. Die Religion des Kandidaten habe nichts mit der Entscheidung zu tun. Er habe dennoch das Bedürfnis gehabt, seine Meinung über den Islam in der Absage zu schreiben. Die rechtlichen Folgen, die dadurch entstehen könnten, seien ihm bewusst. „Darauf würde ich mich freuen, das bei Gericht entscheiden zu lassen.“

Ob Konsequenzen für das Unternehmen als Preisträger des Ausbildungspreis des Brandenburgischen Ausbildungskonsens entstehen könnten, könne Pilzecker nicht einschätzen. „Wie das die Politik sieht, welcher Opportunismus sich da an den Tag legt, kann ich nicht sagen.“

Die Polizei Brandenburg kommentierte den Sachverhalt auf Twitter wie folgt: „Der Betroffene kann eine Beleidigung anzeigen. Die Ablehnung auf Grund seiner Religion/Herkunft ist ein zivilrechtlicher Sachverhalt.“ Ein Sprecher des Polizeireviers Forst konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bestätigen, ob eine Anzeige wegen Diskriminierung gestellt wurde.

Antidiskriminierungsgesetz soll vor Benachteiligung schützen

Der Twitter-User kommentierte die Screenshots mit der Bemerkung: „Wie soll man sich jemals „zu Hause“ fühlen, wenn man nicht so akzeptiert wird wie man ist?“. Er reagierte bis Montagabend nicht auf eine Anfrage von rbb|24. Ob es sich bei dem Nutzer um den Betroffenen handelt, ist unklar.

Bereits seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll Arbeitnehmer vor Diskriminierung oder Benachteiligungen durch den Arbeitgeber schützen. Dieses Gesetz greift bereits ab dem Verfassen einer Stellenanzeige im vollen Maß. Das AGG soll Benachteiligungen im Arbeits- und Alltagsleben, die auf der ethnischen Herkunft, der Nationalität, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Orientierung beruhen, verhindern. Betroffene in Brandenburg können sich an die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung des Landes wenden.

 

 

Quelle:  Sendung:  RBB - Brandenburg aktuell, 13.10.2020, 19:30 Uhr
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