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Keine guten Zukunftsaussichten für die Beschäftigten in den Gastronomieunternehmen

Es ist erst ein paar Wochen her, dass die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in ihren Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) einen Mindeststundenlohn von 12 Euro für die Beschäftigten der Tarifgruppe 2 verlangte. Nach 3 ergebnislosen Verhandlungen wurde erst nach der Schlichtung Anfang März eine Einigung erzielt. Die Löhne steigen ab 1.7.2020 zwar, aber lediglich auf 10,00 Euro. Die geforderten 12.00 Euro gibt es für die rund 120.000 Beschäftigten der Tarifgruppe 2 erst ab dem 1.12.2023.

Heute spürt die Gastronomiebranche die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise in Verbindung mit der in Deutschland flächendeckend staatlich angeordneten Betriebsschließungen und -einschränkungen infolge der Corona-Krise in Form von  massiven wirtschaftlichen Auswirkungen bis hin zur Existenzvernichtung.

Der Deutsche Hotel­ und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) prüft derzeit ob Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.

Da ist er wieder, der Ruf nach öffentlichen Geldern, ausgesandt von einer Branche, die hinreichend schon staatlich subventioniert wird. Seit 2 Jahrzehnten wird dort fast nur noch mit Mini-Jobs gearbeitet, bei einem Verdienst, von dem die Menschen nicht leben können und Arbeitslosengeld II von den Jobcentern beantragen müssen. So sind rund 1 Milliarde Euro als staatlicher Lohnzuschuss im vergangen Jahr in den  Gastronomiebereich geflossen.

Vor diesem Hintergrund lässt sich für die Beschäftigten nichts Gutes vorhersagen.

Im Folgenden soll die konkrete Lebens- und Arbeitssituation der Beschäftigten im Gastronomiebereich beleuchtet werden. Keine guten Zukunftsaussichten für die Beschäftigten in den Gastronomieunternehmen weiterlesen