Das ISB Sozialgewerbegeflecht – die Blaupause für die Privatisierung von Sozial-, Bildungs- und Arbeitsmarktbereichen in der Kommune

Seit den 1980er Jahren sind in Dortmund aufgrund der hohen Zahl der Erwerbslosen eine Reihe von Initiativen, Gruppen, Vereinen und Körperschaften entstanden, die in dem sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bereich eine immer größere Rolle spielen, denen aber in der Regel die demokratische Legitimation und gesellschaftliche Kontrolle fehlten. So eine Konstruktion ist in Dortmund das Sozialgewerbegeflecht, die Interessengemeinschaft Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen – ISB eV.

Immer öfter hat die Stadt Dortmund den ISB-Mitgliedern Aufgaben übertragen, zuletzt noch die Koordination der komplementären Schulsozialarbeit, die nach dem herbei geredeten und medial verbreiteten Gespenst von der Gewalt an Schulen rasch aufgebaut wurde, flankiert durch die Geldmittel aus dem völlig gefloppten „Bildungsteilhabepaket“ aus dem Hartz IV Bereich.

Dieses Vorgehen der Stadt Dortmund passt in die derzeit diskutierte Kommunalisierung im Bildungsbereich und wird mit Blick auf die schlechte Kassenlage der Kommunen von den konzernnahen großen Stiftungen, wie der Bertelsmann-Stiftung, vorangetrieben. Die Stiftungen setzen sich dafür ein, dass mittels einer Dezentralisierung und Deregulierung der Bildungszuständigkeiten der rote Teppich für eine spätere Privatisierung im Schulbereich ausgerollt wird, nachdem dies in anderen Bildungsbereichen, man denke nur an die Erwachsenen- und Weiterbildung, an die Hochschulen, aber auch an die Vorschulische Bildung, ja bereits wesentlich weiter vorangeschritten ist.

Auch wurden schon Arbeiten der Bundesanstalt für Arbeit (BA) an private Unternehmen ausgegliedert, wie neuerdings private Inkassounternehmen, die für die Eintreibung von säumigen Rückzahlungen tätig sind.

Das ISB-Geflecht in Dortmund bietet sich als Türöffner für die Privatisierung kommunaler Leistung förmlich an.

In Berlin wird derzeit intensiv an der Privatisierung von staatlichen Leistungen gearbeitet. Im Gegensatz zu den Autobahnprivatisierungen steht die Schulprivatisierung nicht im Licht der Öffentlichkeit. Die aktuellen Entwicklungen in Sachen „Kommunalisierung“ oder zur Schaffung von „Bildungsregionen“ zielen mit ihrem Vernetzungsaktionismus darauf ab, bereits vorhandene private Bildungsinstitutionen und -trägerschaften gleichberechtigt neben die öffentlichen Angebote zu stellen, die es teilweise schon gar nicht mehr gibt, weil öffentliche Angebote zugunsten privater massiv abgebaut worden sind.

Das Ziel solcher zunächst lokalen Aktionen ist wohl, dass die Bevölkerung sich daran gewöhnt, dass die Kostenstellen für die sozialen Bedürfnisse des Gemeinwesens entweder billig ins Ehrenamt abgeschoben oder von privatwirtschaftlichen Aktivitäten aufgefangen  und der privaten oder Gebührenfinanzierung und damit der Profitorientierung preisgegeben werden.

Dabei werden diese Bemühungen von den Stiftungen kräftig unterstützt, die das gleiche Ziel verfolgen und zeigen wollen, dass Privat vor Staat geht.

In den Referentenentwürfen in Berlin geistern schon regelrecht Handlungsanweisungen dafür herum. So soll z.B. in den Grundgesetzartikeln Artikel 104b und 104c dem Bund das Recht eingeräumt werden, künftig finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in den Schulbau „zu helfen“. Diese Hilfe sieht konkret dann so aus, dass die Bundesregierung bei Gewährung von Finanzhilfen finanzschwachen Kommunen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur künftig „zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung Weisungen gegenüber der obersten Landesbehörde erteilen“. In der verquasten Sprache ist im Entwurf für die Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, § 13“ die Rede von „ Investitionsvorhaben, bei denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erledigung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben über den Lebenszyklus des Vorhabens eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient. Dabei kann sie dem privaten Vertragspartner für den investiven Kostenanteil des Vorhabens eine einmalige Vorabfinanzierung gewähren“, was nichts Anderes bedeutet, als eine sogenannte ÖPP – die Öffentlich Private Partnerschaft – und wenn die Bundesregierung ÖPP für zweckentsprechend hält, kann sie also Weisung erteilen, diese ÖPP auch umzusetzen.

 

Die ISB e.V.

Seit den 1980er Jahren sind in Dortmund aufgrund der hohen Zahl der Erwerbslosen, eine Reihe von Initiativen, Gruppen, Vereinen und Körperschaften entstanden die in dem  sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bereich eine immer größere Rolle spielen, denen aber in der Regel die demokratische Legitimation und gesellschaftliche Kontrolle fehlen bzw. sie agieren davon abgehoben.

Die Mitglieder der ISB zeichnet sich durch eine gute Vernetzung bzw. Abschottung nach innen und eine nicht hinterfragte finanzielle Förderung staatlicher Stellen, mit eigener Dynamik, aus und in der Regel werden für die Beschäftigten kaum Arbeitsrechte und –schutzrechte, geschweige denn Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt.

Meist aus kleinen Initiativen oder Vereinen entstanden, haben sie sich z.B. in der nördlichen Innenstadt, in die sehr viele Fördermittel fließen, ausgebreitet und einige sind dort neben den Wohlfahrtsverbänden zu großen Sozialkonzernen mit ausgegründeten Unterbetrieben geworden.

Im Jahr 1991 haben sich diese selbsternannten Dortmunder Bildungs- und Beschäftigungsträger als Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB) zusammengeschlossen

Seit Beginn des Jahres 2002 arbeitet die Trägerkooperation in der Rechtsform als eingetragener Verein (e.V.).

Zurzeit gehören der ISB diese Kooperationspartner an:

  • Akoplan – Institut für soziale und ökologische Planung e.V.
  • Arbeitslosenzentrum Dortmund e. V. (ALZ)
  • Caritasverband Dortmund e.V.
  • Christliches Jugenddorf e. V., Dortmund (CJD)
  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Dortmund e.V.
  • Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH
  • Dortmunder Bildungs-, Entwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (dobeq)
  • EWEDO GmbH Dortmund
  • Entwicklungszentrum Dortmund (EWZ)
  • Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
  • GAD Gesellschaft für Arbeit und soziale Dienstleistungen mbH
  • gGID Gemeinnützige Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH
  • GrünBau gGmbH
  • IN VIA Dortmund e.V. – Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit
  • Multikulturelles Forum e.V.
  • GEWERKSTATT Gemeinnützige Gesellschaft  für berufsbezogene Bildung mbH
  • Stadtteil-Schule Dortmund e. V.
  • Verein zur Förderung interkulturellen Zusammenlebens e.V., Projekt Deutsch lernen (pdL)

und die Werkhof Projekt gGmbH.

Zu den Aufgaben, Partnern und Kunden heißt es im Selbstverständnis der ISB:

Die Aufgaben:

Die ISB-Mitgliedsorganisationen bieten im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktpolitik eine Vielfalt von Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten an. Durch berufliche Qualifizierung, begleitet von Maßnahmen der persönlichen Stabilisierung, wird die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützt.

Die Angebote der ISB – Mitgliedsorganisationen richten sich an:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Arbeitslose und Langzeitarbeitslose
  • Jugendliche
  • Schülerinnen und Schüler
  • Migrantinnen und Migranten
  • Flüchtlinge
  • gesundheitlich beeinträchtigte Menschen
  • Berufsrückkehrerinnen nach der Familienphase
  • Kleine und mittlere Betriebe (KMU)

Die Mitgliedsorganisationen der ISB entwickeln Bildungs- und Qualifizierungsangebote für unterschiedliche Berufsfelder. Dies sind u.a.:

  • Kaufmännisch-verwaltender Bereich,
  • Handel, Lager, Logistik
  • IT, MINT-Berufe
  • Dienstleistungsbereiche (wie Pflege, Gastronomie, Umweltservice, haushaltsnahe Dienstleistungen),
  • Garten- und Landschaftsbau, ökologischer Gemüsebau,
  • Handwerk und Industrie.

Darüber hinaus bieten ISB-Mitgliedsorganisationen Beratungsleistungen für unterschiedliche Zielgruppen und Organisationen an.

Partner und Kunden:

Bei der Planung und Umsetzung der Angebote arbeiten die ISB e. V. und seine Mitgliedsorganisationen mit folgenden anderen arbeitsmarktrelevanten Institutionen zusammen:

  • Agentur für Arbeit Dortmund,
  • Jobcenter Dortmund,
  • Stadt Dortmund (Sozialamt, Jugendamt, Regionales Bildungsbüro, Stadterneuerung, andere Fachämter),
  • Wirtschaftsförderung Dortmund
  • Kammern und Innungen,
  • Betriebe und Schulen“.

 

Das Leistungsspektrum der ISB hat sich analog der zunehmenden Verarmung, einem sehr hohen Sockel an langzeitarbeitslosen Menschen, hoher Überschuldungsquote, Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsnot und damit einhergehenden Aufstockung der Fördermittel immens vergrößert. Einen gewaltigen Schub gab dem Ganzen die Umsetzung der Hartz-Gesetzgebung, bei der die Jobcenter Maßnahmeträger für die „Eingliederungsprogramme“ in den ersten Arbeitsmarkt oder für Arbeitsgelegenheiten bzw. 1 Euro-Jobs benötigten.

Im Laufe der Zeit ist eine eigenständige, aufblühende Förderlandschaft entstanden, die sich im Jahr 2015 in Dortmund so darstellte:

Die Förderlandschaft:

In den vergangenen Jahren wurden ganze Förderketten geschmiedet und Unsummen in Aktivitäten wie z.B.

  • Arbeitsgelegenheiten (AGH),
  • Bürgerarbeit,
  • Jobperspektiven,
  • DOGELA,
  • besondere Förderung von Schwerbehinderten und Rehabilitanden, ältere Menschen und Migranten,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FdW),
  • Minijobprojekt

und die finanzielle Beteiligung an Integrationsbetrieben gesteckt.

Für die Arbeitgeber/Maßnahmeträger sind besonders attraktiv die Programme wie:

  • Öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖGB – Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent für maximal 24 Monate)
  • Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV – Zuschuss zwischen 50 -75 Prozent des Arbeitsentgeltes, bei schwerbehinderten Menschen bis 100 Prozent, Dauer 12 Monate, Verlängerung möglich)
  • Eingliederungszuschüsse (EGZ – hier kann der monatliche Zuschuss für den Arbeitgeber bis zu 50 Prozent des Entgelts betragen und bis zu 12 Monaten gezahlt werden)
  • Einstiegsgeld (ESG – 75 Prozent des Regelsatzes nach § 20 SGB II mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtige Beschäftigung max. 6 Monate)

und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG – Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme und Weiterleistung von Arbeitslosengeld).

Trotz dieses hohen Einsatzes ist die Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund in den letzten 5 Jahren um 2.000 Personen angestiegen, die offiziellen Zahlen sagen dies natürlich nicht aus.

Vielleicht hat diese Tatsache auch etwas damit zu tun, wie es in der Praxis abläuft, wobei viele Langzeitarbeitslose systematisch vom 1. Arbeitsmarkt ferngehalten werden.

Beispiele für die Auswüchse der Förderungspraxis:

  • Es gibt Menschen in Dortmund, die seit Jahren immer noch unter besonderen „Vermittlungshemmnissen“ leiden. Sie haben seit 7 – 8 Jahren immer die gleiche Beschäftigung beim gleichen Maßnahme- bzw. Anstellungsträger. Sie haben auch alle Programme durchlaufen, wie z.B. die AGH/1Euro-Jobs, über AGH-Entgeltvariante, DOGELA und Jobperspektive und sind nun in der Öffentlich Geförderten Beschäftigung z.B. (FAV) gelandet. Flankiert wurden sie über den § 16 SGB 2 entschuldet. Vom ersten Arbeitsmarkt werden sie immer noch strikt ferngehalten, auch weil sie für die Maßnahmeträger gut eingearbeitete vollwertige Arbeitnehmer sind.
  • Der Einsatz der „Programmkräfte“ hat dazu geführt, dass der Maßnahme- bzw. Anstellungsträger Dienstleistungen für sich selbst nicht mehr bei Fremdfirmen mit tarifgerechten Entgelt einkaufen muss, sondern z.B. die Reinigungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die „Programmkräfte“ erledigen lässt.
  • Diese Menschen werden dann noch in privaten Haushalten eingesetzt, die dann für eine Stunde Reinigungsarbeit 17,00 Euro zuzüglich Fahrtkosten, wie bei der AWO üblich, die Privathaushalte an den Maßnahme- bzw. Anstellungsträger zahlen müssen.
  • Wenn es der Betriebsablauf notwendig macht, werden bei den Arbeitsgelegenheiten auch mal Überstunden angeordnet, die dann großzügig mit 1,50 Euro in der Stunde vergütet werden.
  • Bei einigen Maßnahmen werden monatlich pro Teilnehmer bis zu 500 Euro „Regiekosten“ an die Maßnahme- bzw. Anstellungsträger gezahlt. Wer diese Summe pro Träger und Teilnehmer zusammenrechnet und dann noch schaut wie viele „Regisseure“ in Wirklichkeit tätig sind, sieht, wie lukrative diese Förderketten sind.
  • Da wundert es nicht, dass, wie in anderen Städten schon geschehen, es den Beschäftigten der Arbeitsverwaltung in den Fingern juckt, selbst Maßnahmeträger zu werden und ihre Kontakte und ihr know how nutzen können.
  • Wenn die Zusätzlichkeit nach den etwas verschärften Kriterien nicht gegeben ist, müssen „Projektbezüge“ hergestellt werden.
  • Dann kann auch z.B. eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für alle Gewerbe, die im Aktionsraum liegen, vom Einzelhandelsverband bereitgestellt und der Arbeitsverwaltung vorgelegt werden.
  • In Läden in denen Ware verkauft wird, wird eine Erklärung abgegeben, dass nur an Bedürftige verkauft oder für eine Zeit lang werden, Waren nicht mehr verkauft, sondern gegen eine Spende ausgegeben werden.
  • Wenn einige geförderte Maßnahmen nicht anlaufen, kann man immer noch auf die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) umschalten (Förderung durchschnittlich 65 Prozent).
  • Wenn es eng wird und alles nicht mehr gegenüber der Arbeitsverwaltung beeinflussbar ist, kann die Rettung eine Umwandlung des Ganzen in einen Integrationsbetrieb sein. Dass dieser Tipp nicht immer gut ist, wurde deutlich, als am 01.08.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diakonischen Integrationsbetriebe Dortmund-Bochum-Lünen gGmbH eröffnet (AZ: 255 IN 45/14) wurde. 34 Menschen, davon über die Hälfte mit Beeinträchtigungen, die in den „CAP-Märkten“ gearbeitet hatten, mussten entlassen werden. Die Folge von Missmanagement und vor allem mangelhafter Kontrolle der eigenen Aufsichtsgremien und öffentlicher Mittelgeber.
  • Einer jungen Frau wurde zur Arbeitsaufnahme noch kurz vor ihrem Insolvenzverfahren ein Kredit für die Anschaffung eines KFZ durch das Jobcenter gewährt, der Arbeitsplatz selbst wurde mit 75 Prozent Lohnkostenzuschuss gesponsert und der Arbeitgeber bestand frech auf das KFZ, weil die Frau als Vertreterin für Medizintechnik Arztpraxen anfahren musste – so etwas geben die Richtlinien für die „freie Förderung“ her. Das Arbeitsverhältnis wurde nach 3 ½ Monaten beendet.

Wen wundert es da, dass niemand so recht an der bisherigen Förderpraxis etwas ändern möchte und froh ist, dass diese Beschäftigten nicht auf den 1. Arbeitsmarkt abwandern können, da dort schlicht die Arbeitsplätze fehlen.

„Koop-kurenz“

Damit alles so weitergehen kann, haben sich die Maßnahme- und Anstellungsträger zur ISB e.V. zusammengeschlossen. Die Mitglieder der Gemeinschaft haben vereinbart, dass sie sich der „ Koop-kurrenz“, (bezeichnet die Dualität von Konkurrenz und Kooperation auf Märkten) in einer für alle Mitgliedsorganisationen zufriedenstellenden Weise widmen und sich schon in der Planungsphase bei neuen Maßnahmen der Arbeitsverwaltung abstimmen.

Dasist schon ein recht geschlossenes System auf der Fördermittelnehmerseite.

Die Beschäftigten

Bei den Beschäftigten der ISB Kooperationspartner handelt es sich um eine bunte Schar von Arbeitnehmern bzw. Teilnehmern, deren Arbeitsverhältnis sich aus dem  entsprechenden Rechtskreis für die Anstellung ergibt. Derzeit sind es grob zwei Gruppen von Beschäftigten:

Die Maßnahme- und Programmteilnehmer:

Deren Beschäftigung gründet sich in den Maßnahmen und Programmen auf die Sozialgesetzgebung (SGB). Der Arbeitnehmerstatus  gilt für sie nicht und für die Beschäftigten in Maßnahmen und Programmen gelten ebenso nicht die Arbeitsschutzrechte geschweige denn Mitbestimmungsrechte. Sie können keine Vertretung wählen und das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist ihnen verwehrt.

Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 SGB II stellt unmissverständlich klar, dass z.B. die zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheiten kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründen. Deshalb war in der Rechtsprechung bisher umstritten, welcher Rechtsnatur die Beziehung zwischen dem „Ein-Euro-Jobber“ und dem Dritten ist, der die Arbeitsgelegenheit anbietet. Das Bundesarbeitsgericht hat nun ausdrücklich in einer Entscheidung noch einmal festgestellt, dass das Rechtsverhältnis zwischen einem Ein-Euro-Jobber und dem Dritten, bei dem die Tätigkeit erbracht wird, kein Arbeitsverhältnis ist, sondern vielmehr öffentlich-rechtlicher Natur.

Die Angestellten der einzelnen Kooperationspartner

Hier tummeln sich die Beschäftigten in allen derzeit möglichen Arbeitsverhältnissen, begonnen von Abrufarbeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, Zeitverträgen (auch programmgebunden) bis hin zu den gut dotierten frei ausgehandelten Managergehältern. Bis auf ein paar Ausnahmen, wie z.B. die AWO, wird den Gewerkschaften das Zutrittsrecht zum Betrieb verweigert und keine Tarifverhandlungen geführt. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze finden keine Anwendung, sodass eine sachgerechte Interessenvertretung der Beschäftigten durch die Gewerkschaften nicht möglich ist, auch weil ihnen die Zutritts-, Werbe-, Informations-, und das Aushangrechte erst gar nicht gewährt werden.

Die von den Gewerkschaften mühsam erkämpften Rechte und Regelungen wie Kündigungsschutz, Tarifverträge, festgelegtes Entgelt, Arbeitszeit, Arbeitszeitbestimmungen und Mitbestimmungsrechte fehlen dort zum Teil oder ganz.

Andauernden Verstößen gegen das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz sind so Tür und Tor geöffnet.

 

 

Übertragung der Trägerübergreifenden Koordinationstätigkeit – Beispiel Schulsozialarbeit

Für die Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit und zunehmend für die Stadt Dortmund ist es attraktiv der ISB Aufgaben zu übertragen und mit Fördermitteln auszustatten.

Für die Stadt Dortmund gilt dies im Besonderen, weil sie bei auftretenden aktuellen sozialen Problemen schnell mit Hilfe der ISB reagieren kann, ohne große Diskussionen über Konzepte oder Qualitätsstandart führen zu müssen. Wenn die Mittel fließen, wird auch der Auftrag ohne Murren erfüllt.

Ein Beispiel ist in Dortmund die komplementäre Schulsozialarbeit, die nach dem herbei geredeten und medial verbreiteten Gespenst von der Gewalt an Schulen rasch ausgebaut wurde. Im Jahr 2015 arbeiteten rund 160 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an 90 Dortmunder Schulen. Davon waren 79 (Landesbeschäftigte = 38, Kommunalbeschäftigte = 41) bereits in dauerhafter Anstellung.

81 Schulsozialarbeiter sind durch die Geldmittel aus dem völlig gefloppten „Bildungsteilhabepaket“ nach § 28 SGB II eingestellt worden. Die Koordination an dieser seltsamen Form der Zusammenarbeit von Schule und Sozialarbeit mit den über 80 Fachkräften wurde der ISB übertragen.

Dieses bildungspolitische Vorgehen der Stadt Dortmund passt in die derzeitig diskutierte Kommunalisierung im Bildungsbereich. Die zunehmende Einflussnahme auf das Bildungssystem wird jedoch, auf die schlechte Kassenlage der Kommunen schielend, von Kräften insbesondere aus den konzernnahen großen Stiftungen vorangetrieben, um umgekehrt mittels einer Dezentralisierung und Deregulierung der Bildungsinstitutionen, den roten Teppich für eine spätere Privatisierung auszurollen.

Der derzeitige Vernetzungsaktionismus im Bildungsbereich ist unter den Stichworten wie „Kommunalisierung“ oder „Bildungsregionen“ in aller Munde und zielt darauf ab, bereits vorhandene private Bildungsinstitutionen und -trägerschaften gleichberechtigt neben die öffentlichen Angebote zu stellen, wenn diese öffentlichen Angebote nicht schon zugunsten privater Angebote abgebaut worden sind. Dabei geht es letztlich um die Gewöhnung daran, dass die Kostenstellen für die sozialen Bedürfnisse des Gemeinwesens entweder billig ins Ehrenamt runtergedrückt oder von privatwirtschaftlichen Lösungen aufgefangen werden und damit der privaten Finanzierung oder Gebührenfinanzierung bzw. der Profitorientierung preisgegeben werden. Das ist auch das Ziel der großen Stiftungen, allen voran der Bertelsmann-Stiftung, die diesbezüglich bereits in den Kommunen aktiv geworden sind.

Die Schulsozialarbeit wird auf Bundesebene in keiner Rechtsgrundlage namentlich erwähnt. Als Grundlage wird die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) beschriebene Kooperation von Jugendhilfe und Schule herangezogen. Nicht mehr und nicht weniger.

Deshalb wird, wie bereits in der Offenen Ganztagsschule (OGS) auch im schulischen Bereich darauf geachtet, dass möglichst wenig reguliert, standardisiert und schriftlich fixiert wird.

Zwar ist auch das Schulverwaltungsamt mit involviert, aber genau wie das Jugendamt in der OGS, hält sich diese Behörde vornehm zurück, spricht lieber Empfehlungen aus und weil das Ganze auf rechtlich tönernen Füßen steht, gibt man sogar die Koordination lieber an „freie Träger“ wie an die ISB ab.

Dieser Trägerverbund als Anstellungsträger ist mit der Koordination völlig überfordert, da er weder über Erfahrungen in der kommunalen schulischen Bildungsarbeit noch in der Sozialarbeit/Jugendhilfe verfügt.

Das wird immer dann deutlich, wenn es zu den vorprogrammierten Konflikten zwischen Schule und Schulsozialarbeit kommt. Dann werden Konflikte nicht ausgetragen, sondern es wird seitens der Schulsozialarbeitskoordination lieber gebuckelt, mediatiert und strukturelle Probleme wegmoderiert.

Während die Schule eine stärkere, auch rechtlich stärkere, Position innehat und dies ausspielen kann, bestehen auf Seiten der Sozialarbeit/Jugendhilfe kaum Rechtsgrundlagen für die Arbeit. Hinzu kommt noch das bunte Klübchen der Anstellungsträger, die ihre eigenen Interessen oder an der Schulsozialarbeit gar kein Interesse haben und sich nur darüber freuen, dass ihren an die Schulen verliehenen Beschäftigten die Entgelte gezahlt werden.

Diesen Zustand versucht man in Dortmund in der Schulsozialarbeit ähnlich wie in der OGS mit Leitbildern, Kooperationsvereinbarungen und Lenkungskreisen entgegenzutreten oder man müht sich in Arbeitsgemeinschaften, wie der nach § 78 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab, eine halbwegs vernünftige Zusammenarbeit hinzubekommen. Die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Schulsozialarbeit soll durch die im Regionalen Bildungsbüro verankerte Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit begleitet werden, die vom Fachbereich Schule eingerichtet wurde.

Das Bemühen aller Beteiligten wird immer wieder von dem Gerangel über die Finanzierung der Schulsozialarbeit überschattet, bei dem noch nicht die Finanzierung durch den Bund, das Land und die Kommune geklärt ist und die Fachkräfte an den Schulen jedes Jahr um ihre aufgebaute Arbeit und ihren Arbeitsplatz bangen müssen.

Bei solchen Rahmenbedingungen wundert es nicht, dass diese Arbeit für die über 80 zusätzlichen Fachkräfte die Schulsozialarbeit keine gute Arbeit ist und weil sie verstreut über das ganze Stadtgebiet und bei unterschiedlichen Trägern arbeiten, sie schnell Opfer von Willkür an den Schulen werden und auf Solidarität lange warten können.

Es besteht unbedingt Regelungsbedarf z.B. bei

– Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen

– Personalschlüssel

– Pausenregelung

– körperliche und psychische Belastung

– räumliche Situation und Ausstattung

– Transparenz und Informationsfluss

– Arbeits- und Gesundheitsschutz

– Zuständigkeiten Schule – freie Träger

– Regelung Fach- und Dienstaufsicht

– konzeptionelle Weiterentwicklung

– Koordination und Kooperation

– Mitbestimmung und Mitwirkung, auch in den Schulgremien

– Einhaltung von Mindeststandards

und Supervision und Weiterbildung.

 

Bei der fragilen Konstruktion der zusätzlichen Schulsozialarbeit ist mit einer Behebung der Missstände in absehbarer Zukunft nicht zu rechnen, sondern das Ganze wird auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler und der Beschäftigten im Bereich der Schulsozialarbeit ausgetragen.

Für die Stadt Dortmund scheint diese Entwicklung, mit Blick auf die aktuell diskutierte Kommunalisierung im Bildungsbereich und die schlechte Kassenlage gerade Recht zu kommen.

Im Verbund mit den konzernnahen großen Stiftungen, deren Leitbild „Privat geht vor Staat“ ist, wird an einer Dezentralisierung und Deregulierung im Bildungsbereich in der Kommune weitergearbeitet.

Das ISB-Geflecht in Dortmund bietet sich als Türöffner für die Privatisierung kommunaler Leistungen förmlich an.

 

 

Quelle: Stadt Dortmund, WAZ, ISB e.V.

Bild: isb