Die Löhne müssen rauf und zwar subito

Seit vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn – doch nach wie vor erhalten ihn mehr als eine Million Beschäftige nicht. Parallel dazu werden pro Jahr eine Milliarde erpresste und unbezahlte Überstunden in den Betrieben abgeliefert. Hinzu kommt, dass auch viele Beschäftigte über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus zu schlecht bezahlt werden, sie und ihre Familien am Existenzminimum von ihren Löhnen leben müssen, die allzu oft auch noch tariflich auf niedrigem Niveau abgesichert sind.

Die mickrigen Lohnabschlüsse, die von den großen Gewerkschaften wie ver.di und der IG Metall erzielt werden, untermauern immer wieder den Trend des Lohndumpings in Deutschland.

Da müsste doch bei den gewerkschaftlich organisierten Menschen die Alarmglocken läuten, sie müssten Druck aufbauen und die Bedeutung einer Lohnpolitik diskutieren, die mehr bewirken kann, als nur die Binnennachfrage anzukurbeln.

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt, um die Entlohnung der Beschäftigten im unteren Lohnsegment zu verbessern. Die Reform galt zunächst nur für die Wirtschaftszweige, in denen es keine branchenspezifischen Mindestlöhne gab. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn erstmals, auf 8,84 Euro pro Stunde erhöht. Gleichzeitig liefen für verschiedene Branchen Übergangsregelungen aus, sodass die Zahl der anspruchsberechtigten Beschäftigten zunahm. Zum 1. Januar 2019 ist der Mindestlohn auf 9,19 Euro angehoben worden.

Positive Lohnentwicklung in unterster Lohngruppe hat sich nicht fortgesetzt

Trotz Mindestlohnerhöhung hat sich die positive Lohnentwicklung in den unterster Lohngruppe nicht fortgesetzt, das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die aktuellen Zahlen zur Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 zeigen auf, dass selbst bei einer konservativen Schätzung mindestens 1,3 Millionen Beschäftige, denen der Mindestlohn zugestanden hätte, in ihrer Haupttätigkeit unterhalb des Mindestlohns in Höhe von damals 8,84 Euro pro Stunde bezahlt. Dazu kamen rund eine halbe Million Beschäftigte, die in einer Nebentätigkeit weniger als den Mindestlohn erhielten.

Mindestlohn nur knapp über der Armutsschwelle

In Deutschland hatte ein alleinstehender Erwachsener ohne Kinder bei dem alten Mindestlohn von 8,84 pro Stunde nach Steuern und Sozialabgaben nur 1.110,50 Euro zur Verfügung. Nur 14,50 Euro trennen dieses Einkommen von der offiziellen Armutsschwelle. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 9.19 Euro pro Stunde ändert nicht viel an der Armutsgefährdung der Beschäftigten, die nach dem Mindestlohn bezahlt werden – bei einer Vollzeitbeschäftigung ergibt das nach Schätzungen um die 35,00 Euro netto pro Monat zusätzlich, was einen Lohnabhängigen in Deutschland immer noch kaum über die Armutsschwelle hinaushebt.

Personengruppen der mangelhaften Bezahlung

Von der mangelhaften Bezahlung sind besonders häufig die Personengruppen Frauen, Migranten, junge Beschäftigte, Beschäftigte in Ostdeutschland und in Klein- oder Kleinstbetrieben betroffen. Diese Leute arbeiteten vorwiegend im Gastgewerbe, im Einzelhandel, bei persönlichen Dienstleistungen oder in der Leih- und Zeitarbeitsbranche.

Es gibt keine Daten über die  Menschen, die den Tricksereien der Unternehmen ausgesetzt sind, die zwar den gesetzlichen Mindestlohn zahlten, ihre Beschäftigten aber dafür länger arbeiten ließen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Zahl der unzureichend bezahlten  Beschäftigten noch stark gestiegen ist, weil die bestehenden Ausnahmeregelungen für einzelne Branchen 2017 ausliefen, eine Anpassung der Gehälter auf Mindestlohnniveau jedoch ausblieb.

Kontrolliert werden die Betriebe so gut wie gar nicht.

Gezielte Unterbesetzung des Zolls

Der Zoll untersteht dem Bundesfinanzministerium. Er soll an den Grenzen die Verzollung sichern, Steuern eintreiben und die Geldwäsche bekämpfen. Daneben ist der Zoll für die Einhaltung von Arbeitsrechten zuständig. Einschlägige Gesetze sind etwa die zum Mindestlohn und zur Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Er soll die Unternehmen auch kontrollieren, ob sie Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen. Die nach Einführung des Mindestlohns 2015 beschlossenen zusätzlichen 450 Personalstellen wurden sofort auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übertragen. Die später bewilligten zusätzlichen 1.400 Stellen sollen erst im Laufe von fünf Jahren geschaffen werden.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist in 41 Hauptzollämtern an 113 Orten bundesweit tätig und hat derzeit rund 6.800 Mitarbeiter. Für die bis 2021 dauernde Legislaturperiode in Berlin ist ein Zuwachs um mindestens 1.400 Stellen geplant, darüber hinaus sollen ab 2022 mindestens weitere 1.500 Stellen garantiert werden. Allerdings werden sich die Aufgaben, die dem Zoll im Gesetzentwurf gestellt werden, erheblich vergrößern, weil die FKS künftig mehr Kompetenzen etwa gegen „Kindergeldmissbrauch“ und Menschenhandel erhält.

Die Statistik des Zolls für 2018 zeigt:
  • Die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Mindestlohngesetz stieg von 1.316 Fällen im Jahr 2015 auf 6.220 Fälle im Jahr 2018 – obwohl in problematischen Branchen wie dem Bau weniger kontrolliert wurde.
  • Die aufgedeckten Verstöße gegen Lohnansprüche oder Abgaben im Rahmen von allgemein verbindlichen Tarifverträgen verursachten 2018 einen Schaden von knapp 32 Millionen Euro. Die Summe der gegen Firmen verhängten Verwarnungsgelder und Geldbußen belief sich auf 20,4 Millionen Euro.
  • Bei den Branchen liegt das Baugewerbe vorn, dort wurden 2018 rund 1.150 Verfahren neu eingeleitet, knapp 1.300 bereits laufende Verfahren wurden abgeschlossen. 2017 wurden nur 2,4 Prozent aller Betriebe kontrolliert. Am Bau wurden 2018 rund 13.000 Unternehmen überprüft – bei zwei Millionen Beschäftigten in der Branche.
  • Das Unterlaufen von Mindestlohnvorgaben am Bau sorgte für einen Schaden von mehr als 16 Millionen Euro, die Geldbußen lagen bei 14,5 Millionen Euro. Bei der Gebäudereinigung erreichte der Schaden 4,5 Millionen Euro, gegen betroffene Firmen wurden Strafen von knapp einer Million Euro verhängt.
  • Das Risiko für Unternehmen erwischt zu werden, ist in vielen Branchen verschwindend gering und macht erst den wirtschaftlichen Reiz beim Mindestlohnbetrug aus. Führte der Zoll 2014, also im Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns noch 63.000 Unternehmensprüfungen durch, waren es 2018 rund 53.500. Offiziell steckt die neue Strategie des Zoll dahinter, will heißen: Weniger prüfen, dafür effektiver prüfen und mit stärkerem Fokus auf den Problembranchen.
  • 2017 erreichte der Schaden durch nicht gezahlte Steuern, unterschrittenen Mindestlohn und Sozialleistungsbetrug der Unternehmen rund eine Milliarde Euro. Die Dunkelziffer dürfte aber weit größer sein

und 2016 haben rund 1,8 Millionen anspruchsberechtigte Personen gemessen an ihrer vertraglichen Arbeitszeit unter 8,50 Euro brutto pro Stunde verdient, dem damaligen Niveau des Mindestlohns.

Um prüfen zu können, ob ausreichender Mindestlohn gezahlt wird, müssen die Behörden erst einmal wissen, wie viele Stunden der Arbeitnehmer gearbeitet hat. Neben dem Zoll prüfen auch die Länder, ob Arbeitgeber Arbeitszeiten und Überstunden ordentlich erfassen. Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren Behörden aber immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Knapp 15.200 Arbeitszeitkontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer 2017 durch – 21 Prozent weniger als im Vorjahr und 41 Prozent weniger als noch im Jahr 2010. Dabei entdecken die Kontrolleure bei zwei Drittel aller Prüfungen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Laut Jahresbilanz 2018 wurden 53.000 Betriebe kontrolliert – bei 3,4 Millionen Betrieben in Deutschland.

Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, bleibt in der Armut stecken

Die Einführung des Mindestlohns auch am Umfang des Niedriglohnsektors in Deutschland nichts Wesentliches geändert. Trotz der langen Boom-Phase ist für die Beschäftigten nicht viel abgefallen, so arbeitet immer noch etwa ein Viertel der Lohnabhängigen bei uns zu Niedriglöhnen. Die Mindestlöhne, selbst dann, wenn sie gezahlt werden, reichen selbst in Vollzeit nicht annähernd aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken und eine würdevolle Existenz im Alter abzusichern. Trotz Erhöhung des Mindestlohnes auf 9,19 Euro gilt in Deutschland: Auch wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, bleibt in der Armut stecken.

Gewerkschaftliche Lohnpolitik ist mehr als die Ankurbelung der Binnennachfrage

Seit dem Einfluss des Neoliberalismus in den 1970er Jahren sind die gewerkschaftlichen Konzeptionen einer expansiven und solidarischen Lohnpolitik nach und nach in eine grundlegende Krise gerutscht. Besonders der Schulterschluss mit der rot-grünen Regierung Anfang dieses Jahrhunderts und deren „Modernisierung“, hatte fatale Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeit der DGB-Gewerkschaften. Die Schwächung der Gewerkschaften hatte auch eine expansive Lohnpolitik, die sich am Produktivitätszuwachs orientiert oder diesen sogar überschreitet, völlig verhindert.

Gewerkschaftliche Lohnpolitik heißt mittlerweile nur noch, einer wettbewerbsorientierten Lohnpolitik hinterher zu laufen. Die Gewerkschaften sind damit in eine Falle geraten, die ihnen nur noch den Rahmen zugesteht, ihre billige Rolle im globalen Standortwettbewerb zu spielen und auf eine Politik der permanenten Lohnzurückhaltung zu setzen.

Die zugeteilte Aufgabe der Gewerkschaften lautet nicht mehr, das Prinzip einer solidarischen Lohnpolitik zu verteidigen, sondern sie sollen dafür sorgen, dass die Lohnstrukturen noch weiter differenziert und zerfleddert werden, mit einer immer höheren Lohnspreizung und einem weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors. Gleichzeitig soll die gewerkschaftliche Lohnpolitik zunehmend von den Flächentarifen immer kleinräumiger auf die einzelnen Betriebe heruntergebrochen werden. Diese Entwicklung ist mittlerweile kein nationales Problem mehr, auch die europäischen Flächentarifvertragssysteme stehen unter dem starken Druck einer zunehmenden Dezentralisierung und Verbetrieblichung der Tarifpolitik, die gemeinsames Vorgehen nachhaltig behindert.

Da hilft es auch nicht weiter, wenn fatal festgestellt wird, dass bei dem erreichten Stand an ökonomischer und politischer Verflechtung in Europa, sich die Krise gewerkschaftlicher Lohnpolitik nicht mehr allein im nationalstaatlichen Rahmen überwinden lässt oder beobachtet wird, dass die neuen Formen sozialer Konzertierung und Arrangements auf betrieblicher, nationaler und europäischer Ebene nur noch zur Bekräftigung einer wettbewerbsorientierten Lohnpolitik beitragen.

Gesamtwirtschaftliche und – gesellschaftliche Bedeutung der Lohnentwicklung

Vielen an den Verhandlungen beteiligten Beschäftigtenvertretern ist die Wichtigkeit der Lohnpolitik kaum bewusst.

Der Lohnentwicklung kommt eine große gesamtwirtschaftliche und – gesellschaftliche Bedeutung zu, sie kann z.B. solche Auswirkungen entfachen:

  • Löhne bzw. Entgelte sind der größte Kostenfaktor für die Unternehmen, deshalb hat die Auseinandersetzung um sie immer einen besonderen Stellenwert für die Gewerkschaftsbewegung. Lohn- und Entgelterhöhungen steigern die Konsumnachfrage, stabilisieren damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und tragen so zur Sicherung der Arbeitsplätze bei, ohne dass von der Lohnseite inflationstreibende Effekte ausgehen.
  • Wenn die Einkommen durch höhere Tarifabschlüsse steigen, schlägt sich das auch bei den Renten nieder. Entscheidend für die Rentenberechnung ist die Entwicklung der Bruttolöhne. Der Rentenwert ergibt sich aus den Bruttolöhnen des Vorjahres. Steigen diese an, wird auch dieser Wert angehoben.
  • Lohndumping der letzten Jahre bei uns mit seinen geringen Lohnstückkosten ist eine der wichtigsten Ursachen für die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse, für das Auseinanderlaufen der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder der Europäischen Währungsunion (EWU), für die Handelsungleichgewichte und somit eine Hauptursache der Eurokrise.
  • Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung ist verantwortlich für das Außenhandelsgleichgewicht, ob mehr im- als exportiert wird. Wenn der meiste Handel auch noch mit Ländern im gleichen Währungsraum stattfindet, sind die gesamtwirtschaftlichen Lohnstückkosten im Vergleich zu denen der Währungspartnerländer der wichtigste verbleibende Faktor dafür, ob es Handelsüberschüsse oder -defizite gibt. Auch der europäische und weltweite Markt funktioniert so: Wächst eine Volkswirtschaft, so muss eine andere naturgemäß schwächer werden. Das Vermögen der einen sind die Schulden der anderen.
  • Das Märchen von der Lohnentwicklung, die von den Tarifparteien ausgehandelt wird, wird zwar immer wieder erzählt, dadurch aber nicht zutreffender. Lohnpolitik ist abhängig von der Wirtschaftspolitik der Regierung, was seit der Agenda 2010 und der HARTZ-Gesetze einfach zu belegen ist.
  • Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung hat einen besonderen Einfluss auf die Entwicklung der Preise, weil die Vorleistungen, die die Industrie neben dem Faktor Arbeit zur Produktion benötigt auch von den anfallenden Kosten bestimmt wird. Diese Vorleistungen bestehen gesamtwirtschaftlich betrachtet vor allem aus Lohnkosten.
  • Seitdem der Euro eingeführt wurde, blieben die deutschen Löhne bzw. Lohnstückkosten auf niedrigem Niveau, mit der Folge, dass die Preise bei uns nicht anstiegen. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbesserte sich um fast 25 Prozent. In Südeuropa stiegen die Preise enorm an, die Waren und Dienstleistungen verteuerten sich gegenüber dem Ausland immens- mit den bekannten Folgen.
  • Die Lohnentwicklung hat maßgeblich zur Verarmung beigetragen, mit Auswirkungen bis in die sogenannten Mittelschichten hinein.
  • Die Umverteilung von unten nach oben ist als Ursache für die wirtschafts- und finanzpolitische Krise seit nunmehr 10 Jahren zu sehen. Die wachsende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen hat nachweislich zur Destabilisierung des gesamten Finanzsystems beigetragen.

 

Der Streit um die Verteilung der gesellschaftlich erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen war und wird immer konfliktgeladen sein. In dieser realen Auseinandersetzung geht es nicht nur um die Interessen der Beschäftigten, sondern auch um die Bevölkerungsgruppen, die ebenfalls von der Lohnentwicklung abhängig sind.

Kleine Umverteilungsschritte müssen tagtäglich erkämpft werden und Umverteilung selbst muss eine Klammer gewerkschaftlichen Handelns, im Verbund mit anderen sozialen Bewegungen und Gruppen sein. Gewerkschaftliche Lohnpolitik könnte wieder zu einem Machtinstrument werden, allerdings nur dann, wenn das zarte Pflänzchen einer Lohn- und Tarifpolitik über die nationalen Grenzen hinweg hingebungsvoll gepflegt wird.

 

 

Quellen: DIW, destatis, ver.di, dgb, wdr, Werner Rügemer
Bild: ver.de