Etiketten-Schwindel: Wie unter „Freihandel“ das weltweite Lohndumping organisiert wird

Von  Werner Rügemer

Im Mai 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EUGH) über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur: Die Ratifizierung darf sich nicht auf die Europäische Kommission oder das Europäische Parlament beschränken!

Auch die nationalen Parlamente der 27 EU-Mitgliedsstaaten müssen über das Abkommen entscheiden. Denn: Die EU hat zwar laut EU-Vertrag das Mandat für die Außenhandelspolitik. Aber das Abkommen EU-Singapur geht weit über Außen- und Freihandel hinaus: Da werden auch die Rechte von Investoren und die private Schiedsgerichtsbarkeit geregelt, und dies fällt in den Aufgabenbereich der nationalen Gesetzgeber.

Mit anderen Worten: Der Freihandelsvertrag EU-Singapur ist im Wesentlichen kein Freihandels-, sondern ein Investitionsvertrag! Und die Bedingungen für Investitionen – z.B. Arbeits-, Steuer- und Umweltgesetze – werden in der EU immer noch von den nationalen Parlamenten beschlossen. Merkel & Konsorten missbrauchen das Label „Freihandel“ für ganz andere Zwecke. (1)

Das klassische Thema des Freihandels sind Zölle, also Steuern. Sie werden bei Exporten bzw. Importen erhoben. Daneben geht es um Kontingente, also z.B. wieviel Autos und wieviel Tonnen Baumwolle pro Jahr zwischen Staat A und Staat B exportiert bzw. importiert werden dürfen. Aber diese klassischen Fragen sind längst weitgehend gelöst. Seit 1948 wurde darüber im Rahmen des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) verhandelt. Die Bundesrepublik Deutschland war seit 1951 dabei. Während 1948 noch etwa die Hälfte aller Waren im internationalen Handel betroffen war, sind es heute weniger als fünf Prozent. Dieser kleine Rest würde den riesigen Aufwand, der gegenwärtig um „Freihandels“-Abkommen gemacht wird, nicht erklären.

Mit NAFTA: Auch deutsche Konzerne in Mexiko

Seit Mitte der 1990er Jahre geht es um was anderes: Grenzüberschreitende Investitionen. Mit der Welt“handels“Organisation (WTO) entstand ein neuer Typ von internationalen „Handels“abkommen. Es fing 1996 an mit dem North American Free Trade Agreement (NAFTA) zwischen den USA, Kanada und Mexiko.

Mit NAFTA gründeten Konzerne in Kanada und vor allem in Mexiko Niederlassungen. US-Autokonzerne bauten in den USA eine halbe Million Arbeitsplätze ab und gründeten im grenznahen Gürtel in Mexiko Zulieferfirmen: Dort wird für vier Dollar die Stunde gearbeitet statt für 27 Dollar in Detroit. US-Agrarkonzerne kauften in Mexiko die Böden von hunderttausenden Bauernfamilien auf und errichteten riesige Agrarkomplexe für den Anbau von Mais, mit viel Technik und wenig Personal. Gleichzeitig wurde eine Million mexikanischer Bauern land- und arbeitslos.

Keine einklagbaren Arbeitsrechte

Unter NAFTA haben auch deutsche und japanische Automobil-, Elektronik- und Pharmakonzerne in Mexiko Zulieferbetriebe errichtet und haben das Land zum Niedriglohngebiet ausgebaut. Durch das viele Hin- und Herschaffen von Rohstoffen und Vorprodukten wächst auch der Handel. Aber davon haben die abhängig Beschäftigten und Verbraucher in Mexiko nichts, und in den USA, Deutschland und Japan werden Arbeitsplätze abgebaut.

Zu NAFTA gehören private Schiedsgerichte. Aber nur Investoren sind klageberechtigt. US-Firmen wie Murphy Oil verklagten Kanada wegen zu hoher Umweltvorschriften – Kanada musste Schadenersatz zahlen. (2)

Die US-Abfallfirma Metalclad verklagte Mexiko, weil ihre Giftmülldeponie nicht genehmigt wurde – Mexiko musste Schadenersatz zahlen. Bis 2015 hat Kanada 6 Klagen verloren, Mexiko hat 5 Klagen verloren, die USA haben noch keine gegen sie gerichtete Klage verloren – US-Großkanzleien beherrschen die internationale private Schiedsgerichtsbarkeit. (3) (4)

Ähnliches gilt für die „Freihandels“abkommen TTIP, CETA, TISA, JEFTA (EU mit Japan) und auch für die zahlreichen „Partnerschafts“-Abkommen (EPA) der EU mit Afrika. Die nationalen Gesetzgeber sollen überflüssig, Profite sollen langfristig gesichert werden. Arbeitsrechte sind nicht sanktionsfähig und können vor den Schiedsgerichten nicht eingeklagt werden.

Beispiel Lufthansa: Bundesregierung organisiert weltweites Lohndumping

Konzerne mit Hauptsitz in Deutschland gehören schon bisher zu den Profiteuren. Sie nutzen den größten Niedriglohnsektor in der EU und sind Exportmeister. Diese nationalistische Politik soll weitergehen: erst europaweites, jetzt weltweites Lohndumping. Siemens, Bayer, Deutsche Post DHL und Deutsche Bahn zum Beispiel machen durch ihre Niederlassungen in den USA und rund um den Erdball mehr Umsatz und Profit als in Deutschland.

Die Deutsche Lufthansa baut ihre deutschen Technikzentren ab. Übrigens: Miteigentümer wie bei Deutsche Post und Deutsche Bahn ist der deutsche Staat. Zum Beispiel also die Lufthansa: Sie lässt seit einigen Jahren ihre Flugzeuge immer mehr bei Subunternehmen auf den Philippinen, in Puerto Rico und Bulgarien (Mindestlohn 1,24 Euro) reparieren. Ingenieure kriegt man dort für 600 statt für 4000 Euro. Wie sich herausstellte: Die Airbusse der Lufthansa sind doch nicht richtig repariert. Sie sind nicht wirklich sicher. Sie müssen in Deutschland nachgecheckt und richtig repariert werden. (5)

Beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg hat Bundeskanzlerin Merkel bekräftigt: Diese Art „Freihandel“ muss weitergehen. Und Afrika soll das neue Mexiko werden. Das wird noch feministisch aufgehübscht. Für die Förderung von afrikanischen Frauen als Unternehmerinnen und Führungskräfte wird ein besonderes Programm aufgelegt. Frauen in Führungspositionen, wie in Deutschland. Wie es der Masse der abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland und in Afrika geht – egal. Billig und gefügig sollen sie sein. Aber darüber spricht man nicht. (6)

Kern des Widerstands: Arbeitsrechte!

Deshalb: Der massenhafte Widerstand, der sich in den letzten Jahren gegen TTIP und CETA entwickelt hat, muss sich gegen den Kern dieser Abkommen und gegen diese Praktiken richten: Gegen die globalen Subunternehmer-Ketten! Gegen den damit verbundenen Abbau der Arbeitsrechte!

Im Widerstand und für die Alternativen müssen die Arbeitsrechte eine noch viel größere Rolle spielen!

Übrigens: Noch mehr Hin- und Her von Rohstoffen und Vorprodukten und Dienstleistungen heizt das Klima noch weiter an. Genauso wie die reparierten und doch nicht richtig reparierten Flugzeuge der Lufthansa noch mal hin- und hergeflogen werden müssen. Damit sie in Deutschland von den übriggebliebenen Ingenieure in unbezahlten Überstunden doch noch halbwegs schnell repariert werden. Schluss damit!


Der Artikel erschien in leicht veränderter Form in ver.di Publik 05/2017

BildL dgb.de

Fußnoten

(1) Ralf Wurzbacher: Bedrohte Allmacht, junge Welt, 17.5.2017, https://www.jungewelt.de/artikel/310807.bedrohte-allmacht.html

(2) 20 Jahre NAFTA: Das Netz des Geldes, Der Tagesspiegel 6.12.2014, http://www.tagesspiegel.de/politik/wirtschaftsbeziehungen-20-jahre-nafta-das-netz-des-geldes/11082792.html

(3) Pia Eberhardt: Investitionsschutz am Scheideweg. Friedrich Ebert-Stiftung Mai 2014, S. 12, http://library.fes.de/pdf-files/iez/global/10773-20140603.pdf

(4) Die wichtigsten vier Großkanzleien, die über Schiedsgerichte Einfluss auf die Weltwirtschaft ausüben, sind Freshfields, White & Case, King & Spalding, Shearman & Sterling. Siehe: Werner Rügemer: Das jüngste Weltgericht, Hintergrund 14.1.2015, https://www.hintergrund.de/wirtschaft/weltwirtschaft/das-juengste-weltgericht/

(5) Detlef Schwarzer: Lufthansa in Turbulenzen. ZDF Zoom 5.7.2017, 23.15 Uhr, https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-lufthansa-in-turbulenzen-100.html

(6) Bundesregierung: Merkel will Frauen-Agenda bei G20 stärken, https://bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04/2017-04-20-w20-dialogforum.html